Berichte aus dem Landkreis

0
1057

Diebstahl eines Fahrrades

Zur Anzeige kam am 25.04.2014 der Diebstahl eines Fahrrades in der
Schäferstraße in Gotha. Ein vor dem Wohnhaus angeschlossenes Fahrrad
hatten unbekannte Täter in der Nacht zum Sonntag, den 20.04.2014
entwendet. Die Täter durchtrennten dazu ein Seilschloss. Hinweise nimmt
die Polizei Gotha unter der Telefonnummer 03621-780 entgegen.

Diebstahl aus Hotel

In der Nacht zum Samstag brachen unbekannte Täter in ein Hotel in Tabarz
ein. Sie durchsuchten die zur Nachtzeit nicht genutzten Räume des Hotels.
In einem Büro wurde gewaltsam eine Kasse geöffnet und aus dieser Bargeld
entwendet. Die Diebe konnten unerkannt das Gebäude wieder verlassen.
Hinweise werden unter der Telefonnummer 03621-780 entgegengenommen.

Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

Ein 40-jähriger Mann aus Warza befuhr mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor die
Ortslage Warza. Bei einer Kontrolle wurde der nicht vorhandene
Versicherungsschutz festgestellt. Zudem wurde eine
Atemalkoholkonzentration von 0,59 Promille beim Fahrer gemessen.
Das Fahrzeug wurde sichergestellt und gegen den Fahrer Anzeige wegen
des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Ihn erwartet
zudem noch ein hohes Bußgeld wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kradfahrer

Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kradfahrer

Am Samstag gegen 09.40 Uhr befuhr ein 31-jähriger Mann in Gotha mit seinem
Kraftrad KTM die Schlichtenstraße in Richtung Seebergstraße. Vor der
Ampelanlage der Kreuzung Schlichtenstraße/ Seebergstraße überholte der
Kradfahrer einen Pkw. Beim Einscheren nach dem Überholvorgang streifte
der Fahrer den Bordstein und kollidierte in der Folge mit dem Mast der
Ampelanlage. Der Fahrer zog sich dabei schwere Verletzungen zu und
musste stationär behandelt werden. Am Motorrad entstand geringer
Sachschaden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am späten Samstag Nachmittag bemerkte ein aufmerksamer Bürger einen
Quad Fahrer in der Mariane – Brandt – Straße in Gotha. Der Fahrer
beförderte auch Kinder mit seinem Quad. Das Fahrzeug war nach Angaben
des Bürgers nicht zugelassen. Das Fahrzeug wurde durch Beamte einer
Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht
zugelassen war und der Fahrer keinen Führerschein besaß. Gegen den 27-
jährigen männlichen Fahrer wurde Anzeige wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, Verstoß gegen die Abgabeordnung und das
Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Die Fahrt mit seinem Fahrzeug wurde
unterbunden.

H&H Makler