Beschäftigung schwerbehinderter Menschen noch ausbaufähig im Landkreis Gotha

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Im Landkreis Gotha stieg die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die einer Beschäftigung nachgehen in den letzten fünf Jahren um 22 Prozent an. Die aktuelle Auswertung der beschäftigungspflichtigen Unternehmen* der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass 1.558 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern beschäftigt waren.

 

Trotz dieser positiven Entwicklung erfüllten viele Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5,0 Prozent nicht. Insbesondere private Unternehmen haben hier noch Nachholbedarf, denn die Quote lag mit 4,0 Prozent unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert. Dagegen waren bei öffentlichen Arbeitgebern 8,4 Prozent aller Beschäftigten Menschen mit einer Behinderung.

 

Die meisten Schwerbehinderten arbeiten in der öffentlichen Verwaltung (412), gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe (415), dem Gesundheits- und Sozialwesen (196), Verkehr/Lagerei (97) sowie im Handel (79).

 

„Uns ist wichtig, dass Arbeitgeber das Potential von Menschen mit Behinderungen erkennen und nutzen. Oft bestehen Vorbehalte gegen die Beschäftigung von Menschen mit einem Handicap. Die Eignung für die Tätigkeit können Firmen durch ein Praktikum erproben. Diese Probebeschäftigung zeigt, welche Leistungsfähigkeit die Betroffenen besitzen“, sagt Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

 

Aktuell sind im Landkreis Gotha 504 Menschen mit Schwerbehinderung ohne Arbeit. „Diese sind zumeist gut ausgebildet und hoch motiviert. Arbeitgeber, die sich diesem Personenkreis verschließen, lassen rund 10 Prozent des Fachkräftepotentials ungenutzt“, so Ina Benad. 4 von 5 Schwerbehinderten verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium. Dennoch profitieren Menschen mit Handicaps nicht im gleichen Umfang vom Abbau der Arbeitslosigkeit. So schafften es 2015 lediglich 205 der schwerbehinderten Arbeitslosen, einen neuen Job zu finden.

 

Trotz des sehr guten Ausbildungsstandes und vielfältiger Fördermöglichkeiten gelang es im letzten Jahr weniger Arbeitslosen mit einer Behinderung eine neue Beschäftigung zu finden als in den Vorjahren. Darüber hinaus können Unternehmen bei der Einrichtung oder Neugestaltung des Arbeitsplatzes auf die Unterstützung des Technischen Beratungsdienst und der Reha-Berater der Agentur für Arbeit bauen. Die Kosten für notwendige Umbauten oder Einrichtungen des Arbeitsplatzes können durch den jeweiligen Reha-Träger übernommen werden.

 

* Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 zu zählende Arbeitsplätze verfügen, sind anzeigepflichtig und dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen, ihnen gleichgestellte oder sonstige anrechnungsfähige Personen zu beschäftigen.