Bis Ende August läuft die Antragsfrist für die Bewilligung

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Noch ist der Landeshaushalt nicht in Kraft, doch zur Unterstützung und Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen rechnet der Landkreis Gotha auch im Jahr 2015 wieder mit Fördermitteln des Freistaats. Die bislang von der Thüringer Ehrenamtsstiftung ausgereichten Beträge kamen Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften sowie Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zugute.

Diese wiederum konnten mit den Zuwendungen neue Mitstreiter für unentgeltliches Engagement gewinnen, deren Aus- und Weiterbildung ermöglichen oder Modellprojekte initiieren. Andererseits waren auch Auszeichnungsveranstaltungen für verdiente Mitbürger sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit hiermit finanzierbar. Bedingung dafür war natürlich der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass diese Unterstützung auch in diesem Jahr wieder gewährt wird. Deshalb nimmt das Landratsamt Gotha bis 31. August 2015 Anträge für die Förderung des Ehrenamts entgegen. Vereine, die in Dachverbänden wie dem Kreissportbund oder dem Kreisfeuerwehrverband organisiert sind, können ihre Fördergesuche direkt an selbige richten. Vereine und Initiativen, die nicht auf eine Dachorganisation zurückgreifen können, sollten die Unterstützung im Landratsamt Gotha, Steuerungsunterstützung/Büro des Landrates, 18.-März-Straße 50, beantragen. Für Fragen steht dort Frau Daniel unter der Telefonnummer 03621 214-287 oder per E-Mail unter blr@kreis-gth.de zur Verfügung.