BSE-Untersuchungspflicht für Rinder entfällt

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Gewerbliche und Nebenerwerbs-Tierhalter können aufatmen: Für geschlachtete Rinder, die in Deutschland als gesund anerkannt werden, entfällt künftig die BSE-Testpflicht (Bovine Spongiforme Enzephalopathie). Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha hin.

Die BSE-Tests sind aus Sicht des Verbraucherschutzes und aus tierseuchenfachlichen Gründen nicht mehr erforderlich. Das haben die gemeinsame Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ergeben. 2014 endeten unter mehr als 363.000 untersuchten Rindern lediglich zwei BSE-Tests mit positivem Ergebnis.

 

Per EU-Verordnung wurde Ende April die Untersuchungspflicht für aus Deutschland stammende und in einer Normalschlachtung geschlachtete Rinder aufgehoben. Für notgeschlachtete und über 48 Monate alte Tiere, die im Rahmen der Schlachttieruntersuchung Auffälligkeiten zeigten, besteht allerdings weiterhin Untersuchungs­pflicht. Die Entscheidung darüber fällt der amtliche Tierarzt bei der Schlachttieruntersuchung.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha weist ferner darauf hin, dass die übrigen Bekämpfungsmaßnahmen wie die Entfernung und unschädliche Beseitigung der spezifizierten Risikomaterialien, die Einhaltung der Verfütterungsverbote, die BSE-Untersuchung von verendeten sowie aus besonderem Anlass geschlachteten Rindern über 48 Monate und die Untersuchung von BSE-Verdachtsfällen beibehalten werden.