Chance einer Hebebühnenfahrt genutzt

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Wegen Sachbeschädigung muss sich ein bisher noch unbekannter männlicher Täter verantworten. Dieser nutzte die Gelegenheit einer abgestellten, fahrbaren Hebebühne in einem Kaufhaus in der Innenstadt Jenas, um mit dieser umher zu fahren. Glück für den Täter; der Schlüssel steckte noch. Sachschaden richtete er dann an, als mehrfach versuchte durch den geschlossenen Ausgang des Kauf-hauses zu fahren. Als er den Ausgang dann passieren konnte, stellte er die Hebe-bühne hinter einem Imbiss ab und verließ seinen fahrbaren Untersatz in unbe-kannte Richtung. Sein Pech: Es existieren eindeutige Videoaufnahme seiner „Geisterfahrt“. Der Schaden an der Tür beläuft sich auf ca. 1000 Euro.