Der Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort in Gotha

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Der Bürgerbeauftragte nimmt sich am 13. Januar 2015 ab 9:00 Uhr im Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99891 Gotha im (Besprechungsraum 207) den Wünschen, Anliegen und Vorschlägen der Bürger an.

Interessierte Bürger können einen persönlichen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 0361 37-71871 vereinbaren.

Weitere Termine für Gespräche im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter www.bueb.thueringen.de zu finden. Bürgeranliegen können auch gern schriftlich an buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de sowie postalisch an das Postfach 90 04 55, 99096 Erfurt gerichtet werden.

Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen

Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jedermann im Freistaat Thüringen kann sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig.