Feuerwerksverbot rund um das Schloss Friedenstein

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Durch eine Allgemeinverfügung vom 25.11.2015 wurde vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angeordnet, dass im Bereich um das Schloss Friedenstein in Gotha das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 am 31.12.2015 und am 01.01.2016 verboten ist. Das Gebiet um das Schloss Friedenstein und den Park wird in der Allgemeinverfügung  wie folgt eingegrenzt:

 

  1.  im Norden/Nordost: entlang der Friedrich-Jacobs-Straße, dem Siebleber Wall und dem  Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße;

 

  1. im Osten/Südosten: von Einmündung Philosophenweg/ Friedrichstraße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße/Parkallee/Bahnhofstraße/Schöne Allee;

 

  1. im Süden/Südwesten: von der Kreuzung Friedrichstraße/ Parkallee/Bahnhofstraße/Schöne Allee entlang der Parkallee bis zur Einmündung der Lindenauallee;

 

  1. im Westen/Nordwesten: von der Einmündung Parkallee/ Lindenauallee entlang der Lindenauallee bis zur Friedrich-Jacobs-Straße

 

Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend Sprengstoffgesetz (SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden.

 

Zum Schutz des Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entscheidung.