Freie Fahrt für den Osterreiseverkehr

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Damit der Reiseverkehr vor und nach den Osterfeiertagen möglichst reibungsfrei verläuft, hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Gotha ihre Genehmigungen für Straßenbaumaßnahmen mit Vollsperrungen auf ein Minimum beschränkt.

Das gilt bereits seit vergangenem Freitag und noch bis einschließlich Sonntag nach Ostern (7. April). Auch wer in dieser Zeit Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW beantragen will, muss besondere Dringlichkeit im Einzelfall nachweisen. Darüber hinaus dürfen Sondertransporte, für die eine Erlaubnis notwendig ist, vom 28. März bis 3. April die Autobahnen maximal nachts zwischen 22 und 6 Uhr morgens passieren.