Freie Fahrt für Osterreiseverkehr

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Damit der Reiseverkehr über die Osterfeiertage möglichst reibungsfrei verläuft, beschränkt die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Gotha die Genehmigungen für Straßenbau¬maßnahmen mit Vollsperrungen auf ein Minimum.

Das gilt bereits ab Gründonnerstag, 21. April, bis einschließlich Dienstag nach Ostern (26. April). Auch wer Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen will, muss besondere Dringlichkeit im Einzelfall nachweisen. Schwertransporte dürfen in diesem Zeitraum die Autobahnen maximal nachts zwischen 22 und 6 Uhr morgens passieren.

Publiziert: 28. März 2011, 10.35 Uhr

H&H Makler