Spielregeln für Tombola und Lotterien beachten

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Tombolas und Lotterien bereichern im Frühjahr wieder die Pro¬gramme der Volksfeste und Traditionsveranstaltungen im Landkreis. Für gemeinnützige Vereine, mildtätige Organisationen oder kirchliche Vereinigungen ist die Durchführung dieser Auslosungen entsprechend einer allgemeinen Erlaubnis des Innenministeriums genehmigungsfrei.

Darauf weist das Ordnungsamt des Landkreises Gotha hin. Dort müssen die Ausspielungen allerdings vorab angezeigt werden. Wichtig ist dabei, dass ein Spielplan beigelegt wird, der über Kosten, voraussichtlichen Ertrag und die Gewinnsumme informiert. Ferner muss ein Gewinnplan eingereicht werden, der alle zu verlosenden Sachpreise sowie deren Herkunft aufführt. Generell beschränkt die allgemeine Erlaubnis das Spielkapital auf maximal 20.000 Euro; auch müssen mindestens 30 Prozent der erzielten Entgelte wieder ausgeschüttet werden.
Einen entsprechenden Formularvordruck für die Anzeige einer Tombola bietet das Ordnungsamt im Internet unter www.kreis-gth.de/index.php?id=46 zum Herunterladen an. Für weitere Erläuterungen oder Hinweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch unter der 03621 214-501 zur Verfügung.

Publiziert: 28. März 2011, 10.37 Uhr