Keine Erlaubnis notwendig, kurze Anmeldung genügt

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Ihre Sorgen und Meinungen zur Atompolitik und den Revolutionen in Nordafrika tun zahlreiche Menschen in diesen Wochen durch Demonstrationen, Mahnwachen und ähnliche öffentliche Versammlungen kund.

Das Ordnungs- und Ausländeramt des Landkreises Gotha weist in seiner Eigenschaft als Versammlungsbehörde darauf hin, dass derartige Zusammenkünfte zur Meinungsäußerung unter freiem Himmel grundsätzlich keiner Erlaubnis bedürfen. Allerdings müssen diese Vorhaben vorab angemeldet werden. Auf diese Weise kann die Versammlungsbehörde einerseits die Interessen der Veranstalter schützen, andererseits einen Ausgleich schaffen zu möglichen Interessen Dritter.

Einen entsprechenden Vordruck zur Anzeige einer Versammlung oder eines Aufzugs unter freiem Himmel bietet das Ordnungsamt im Internet zum Herunterladen an unter www.kreis-gth.de/index.php?id=46 an. Wer das Formular nicht nutzen kann oder will, sollte bei der formlosen Anmeldung Name und Adresse des Veranstalters, den vor Ort verantwortlichen Versammlungsleiter, den Termin und den Ort der Versammlung sowie deren Thema, die geplanten Kundgebungsmittel als auch die erwartete Zahl der Teilnehmer und Ordner angeben.

Publiziert: 28. März 2011, 10.39 Uhr

H&H Makler