Inhaber der Thüringer Ehrenamtscard kommen ab sofort in den Genuss einer 50-Cent-Ermäßigung auf die Friedenstein-Card, die zum Besuch des Schlossmuseums, des Museums für Regionalgeschichte, des Museums der Natur und künftig des Herzoglichen Museums berechtigt.
Damit erhöht sich die Anzahl der Akzeptanzstellen für die Ehrenamtscard im Landkreis Gotha auf 27. Landrat Konrad Gießmann begrüßt das Engagement der Stiftung Schloss Friedenstein: „Auf diese Weise können rund 1.300 Thüringer, die derzeit über eine gültige Ehrenamtscard verfügen, vergünstigt die Schätze des Friedensteins bewundern. Ich hoffe, dass dieses Beispiel Schule macht und bald weitere Institutionen, Unternehmen oder Einrichtungen ihre Leistungen für anerkannte Ehrenamtler zu verbesserten Konditionen anbieten werden.“
Stiftungsdirektor Dr. Martin Eberle: „Wir unterstützen gern das ehrenamtliche Engagement und wollen mit dieser kleinen Geste unseren Dank aussprechen. Schließlich profitieren wir durch die engagierte Arbeit der Fördervereine unserer Museen ebenso von dem großartigen Einsatz der Mitbürger für ihr Schloss. Viele unserer Projekte und Veranstaltungen wären ohne den ehrenamtlichen Einsatz nicht realisierbar.“
Die Ehrenamtscard ist ein Geld wertes Dankeschön und funktioniert ähnlich einer Rabattkarte. Ihren Inhabern ermöglicht sie ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbäder oder Bibliotheken und bietet ebenso Nachlässe bei Einkäufen in verschiedenen teilnehmenden Unternehmen. Und das landesweit: Ein Ehrenamtlicher aus dem Landkreis Gotha kann auch im Altenburger Land vergünstigt teilnehmende Einrichtungen besuchen und umgekehrt. Grundgedanke der seit 2007 auch im Landkreis Gotha ausgegebenen Karten ist es, den Engagierten etwas zurückzugeben, das über die symbolische Anerkennung hinausgeht. Interessierte Unternehmen oder Institutionen können sich nach wie vor für die Teilnahme an der Ehrenamtscard im Landratsamt anmelden. Informationen erteilt Inge Daniel gern unter der 03621 214-287. Sie nimmt auch weitere Nominierungen verdienter Mitbürger für die Ehrenamtscard entgegen. Einzige Voraussetzung: Die oder der Betreffende muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren, seit fünf Jahren aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative im Landkreis Gotha mitarbeiten und dafür keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.
Publiziert: 18. April 2011, 13.56 Uhr