Die Stadt Waltershausen ist für das Gewässer II. Ordnung „Laucha“ unterhaltungspflichtig.
Als Absturzsicherung sind im Ortskern von Langenhain auf beiden Seiten der „Laucha“ Absturzsicherungen erforderlich. In den vergangenen Jahren wurden abschnittsweise bereits über 1000 m der maroden Geländer erneuert.
In diesem Jahr werden planmäßig weitere 82 m Geländer im Bereich Lauchaer Straße Haus-Nr. 88 bis 86 beidseitig erneuert.






















