Hilfspaket nutzt den Thüringer Kommunen

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136 Mio. Euro zusätzlich bekommen Thüringens Kommunen. Das ermöglicht das kommunale Haushaltssicherungsprogramm, das auf Initiative der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Ministerpräsidentin sowie dem Finanz- und Innenminister verhandelt worden ist.

Die Gothaer CDU-Landtagsabgeordneten Evelin Groß und Jörg Kellner begrüßten diese Finanzspritze, die in besonderer Weise die Städte und Gemeinden in Thüringen entlasten soll.

Evelin Groß sagte: „Die Kommunen in unserem Land müssen handlungsfähig bleiben. Die CDU kümmert sich um die Belange der Gemeinden.“ Ihr Kollege Kellner ergänzte: „Wir helfen gezielt, denn so können Problemlagen beseitigt werden. Die Millionen ermöglichen auch neue Investitionen.“

Die Finanzhilfe ist für 2014 und 2015 angelegt. Sie wird weitgehend aus den Steuermehreinnahmen bestritten. 2014 gibt das Land 106 Millionen Euro. Weitere 30 Mio. Euro werden den Kommunen 2015 zur Verfügung stehen. „Dem Paket muss noch unser Koalitionspartner zustimmen“, erinnerte  Evelin Groß. Sie wie Kellner warben deshalb um die Unterstützung der SPD, das Hilfspaket jetzt gemeinsam umzusetzen.

Es soll Kommunen u. a. auch bei der Kreisumlage entlasten.

Im Einzelnen: Zunächst sollen Gemeinden und Landkreise 45 Millionen Euro für Investitionen erhalten. Unterstützung im investiven Bereich ist ein Markenkern der CDU. Evelin Groß: „Die Mittel erhalten vor allem Kommunen, die von der demographischen Entwicklung besonders betroffen sind.“

Die Beschaffung von Katastrophen schutzfahrzeugen durch das Land entlastet die Landkreise um weitere 6 Millionen Euro. Um zusätzliche 45 Mio. Euro wird der Landesausgleichsstock 2014 erhöht, 2015 um weitere 30 Mio. Euro, so dass für beide Jahre insgesamt jetzt 111 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Mittel können künftig auch zur Entschuldung eingesetzt werden und sollen zielgerecht die Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen wiederherstellen.

Schließlich sollen die Landkreise weitere 10 Mio. Euro erhalten, um in ihren Verwaltungs haushalten unmittelbar Entlastungen bei der Kreisumlage zu erreichen. Diese zweckgebundene Landeszuweisung außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs stabilisiert das Verhältnis zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden. Der Druck auf eine erforderliche Anhebung der Kreisumlage wird gemindert oder fällt ganz weg. Denkbar ist auch, dass bereits beschlossene Umlageerhöhungen nicht erforderlich werden oder die Kreisumlage gar gesenkt werden kann.

Jörg Kellner: „Die Stabilisierungspauschale von 10 Millionen Euro oder umgerechnet 6,16 Euro pro Einwohner in den 17 Landkreisen stärkt die Kreishaushalte und hat daher positive Auswirkungen gleichermaßen auf Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden. Damit profitieren kreisangehörige Gemeinden doppelt von dem Paket.“