Hochschulen abrüsten? Hochschulen abrüsten! – Streitpunkt Zivilklausel

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Hochschulen erhalten viele verschiedene Forschungsaufträge von Unternehmen und Regierungsinstitutionen, so zum Beispiel auch von Waffenproduzenten und Verteidigungsministerien. Hier muss klar gefragt werden: Muss das sein?

Spätestens zum Ende des Jahres 2013 wurde flächendeckend bekannt, dass an Hochschulen für das Militär geforscht wird. Die Öffentlichkeit erfuhr, dass das US-Verteidigungsministerium, das Pentagon, verschiedene Forschungsaufträge auch an deutsche Hochschulen vergeben hat. „Was uns wirklich erschreckt hat, ist die Selbstverständlichkeit, mit der einige Forscher ihre Projekte verteidigen. Hochschulen müssen unserer Ansicht nach Orte des zivilen Fortschritts sein, Militärforschung kann da einfach keinen Platz haben. Deswegen setzen wir uns für eine landesweite Regelung für eine Zivilklausel ein, die jegliche Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus dem Militärbereich konsequent unterbindet.“, fasst Mandy Gratz, Sprecherin der KTS, das Problem zusammen. Insbesondere von denen, die eine Zivilklausel ablehnen, wird gerne die Problematik des sogenannten „Dual Use“, also der militärischen Verwendung ziviler Erkenntnisse, beziehungsweise umgekehrt, vorgebracht. „Sicherlich ist die Umsetzung und Einhaltung einer Zivilklausel nicht einfach, aber das sagen wir auch nicht – es ist vielmehr eine Frage des Prinzips. Das Problem des Dual-Use wird sicherlich vielfältigen Diskussionsbedarf in den Hochschulen nach sich ziehen. Besonders wichtig ist uns, dass auch in Politik und Hochschulen endlich ankommt, dass nicht nur die Erforschung neuer Waffen Militärforschung ist, sondern auch Forschung für Geheimdienste oder zur Kommunikation der Armeen.“, ergänzt Arne Nowacki, ebenfalls Sprecher der KTS.

Vor allem seit die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, tritt die Bundeswehr deutlich anders in Erscheinung. „Militärforschung ist nur ein Teil des Problems. Immer stärker treten sogenannte Jugendoffiziere der Bundeswehr an Schulen oder auf Berufsmessen im Umfeld der Hochschulen in Erscheinung. Das Militär versucht damit immer mehr zu einem scheinbar normalen Arbeitgeber, zu einem normalen Teil der Gesellschaft zu werden. Wir wünschen uns stattdessen eine Gesellschaft, die nachhaltig und friedlich für friedliche Lösungen eintritt – deswegen fordern wir auch die flächendeckende Regelung für eine Zivilklausel.“, schließt Gratz.

Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften ist die gesetzliche Vertretung der Studierendenschaften Thüringens. Sie vertritt die über 50.000 Studierenden der neun Hochschulen Thüringens gegenüber dem Freistaat Thüringen. Beachten Sie bitte auch unsere Wahlprüfsteine unterhttp://www.kts-thueringen.de/index.php/landtagswahl-2014/ wahlpruefsteine/freiheit-von-forschung-und-lehre#Zivilklausel

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