Schönborn: „Vertane Chance“ im Öffentlichen Dienst

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Der Thüringer Beamtenbund (tbb) ringt um eine verfassungsgemäße Besoldung. Foto: tbb

Erfurt (red, 3. Juli). Am 1. Juli lief die Pflicht von Arbeitgebern aus, das Homeoffice anzubieten. Diese auf Bundesrecht basierende Vorgabe wegen der anhaltenden Corona-Pandemie galt auch für Bedienstete im Öffentlichen Dienst.

Der Wegfall der bundesrechtlichen Vorgabe führe nun dazu, dass sich auch im Freistaat Thüringen im Öffentlichen Dienst die jeweiligen Personalvertretungen mit ihren Dienstherren über eine Fortsetzung oder Änderung der bisherigen Praxis ins Benehmen setzen müssen: „Wir werden wieder einen Flickenteppich der verschiedensten Lösungen bekommen, getragen von der im öffentlichen Dienst sehr stark verwurzelten Präsenzkultur – das ist weder beschäftigten- noch bürgerfreundlich. Und das hätte vermieden werden können“, sagt dazu Frank Schönborn, der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes (tbb).

Schönborn hatte vor der jüngsten Sitzung des Landeskabinetts in der vorigen Woche den Versuch unternommen, im Freistaat Thüringen eine einheitliche Regelung in dieser Frage zu erwirken. „Das hätte man mit gutem Willen auch hinbekommen, hätten alle Ministerien eine gemeinsame Empfehlung ausgesprochen.“

Schönborns Ansinnen war, für mindestens drei weitere Monate an der bisherigen einheitlichen Regelung Homeoffice verpflichtend anzubieten festzuhalten, wurde abgelehnt. „Das ist eine vertane Chance, den Schwung an Digitalisierung und recht unkomplizierter Bewilligung von Homeoffice langfristig für den öffentlichen Dienst in Thüringen mitzunehmen. Zudem wissen wir nicht, was die Delta-Variante des Corona-Virus bewirkt. Wir wissen nicht, welchen Impfstatus wir haben werden. Und wir wissen nicht, ob wir nicht in zwei Monaten wieder die Rolle rückwärts machen müssen“, kritisiert Schönborn das seiner Ansicht nach kurzsichtigem Handeln des Landeskabinetts hier klare Vorgaben zu setzen.

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