Holz wird zur Falle

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Das Thüringer Forstamt Finsterbergen warnt Naturfreunde und Waldbesucher vor dem Besteigen von Holzpoltern. Holzpolter sind vorübergehend eingerichtete Lagereinheiten von frisch eingeschlagenem Holz entlang von Forstwegen. Beim Besteigen der Polter können sich Stämme lösen und Personen auf oder am Polter gefährden. Das Betreten dieser Polter ist nach Thüringer Waldgesetz deshalb ausdrücklich verboten und kann im Wiederholungsfall mit einem Bußgeld bis 500 € geahndet werden.

„Aufgrund der regen Einschlagstätigkeit im Forstamtsbezirk findet sich verstärkt gepoltertes Holz am Wegesrand“, so der Leiter des Forstamtes Finsterbergen, Forstdirektor Dr. Horst Sproßmann. Mit dem beginnenden Frühjahr nutzen einige Naturfreunde, oft genug zusammen mit Kindern oder Jugendlichen, diese Polter als trockener Rastplatz oder Aussichtspunkt. Polter sind mechanisch gestapelte und durch das Eigengewicht stabilisierte Einheiten. Oben aufliegende Stämme können jederzeit durch schon geringe Krafteinwirkung zum Rollen und zum Absturz gebracht werden. Befinden sich Personen auf oder am Polter können Schürfwunden, Beinbrüche und schlimmstenfalls Kopfverletzungen die Folge sein. Deshalb warnt Sproßmann nochmals eindringlich alle Waldbesucher, diese Polter zu betreten. Die Förster sind durch den Amtschef angewiesen, beobachtete Zuwiderhandlungen sofort zu ahnden.

Publiziert: 10. März 2011, 14.13 Uhr