Vielfältigkeit der Bildungslandschaft darf nicht zerstört werden

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Ginge es nach den Verfassern des Gutachtens der Expertenkommission zur Funktional- und Gebietsreform würde die staatliche Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr in Gotha von einer Landesträgerschaft in kommunale Hand überführt werden.

Um diese Thematik zu erörtern, besuchte am Montag der Landtagsabgeordnete Jörg Kellner die Einrichtung. Im Gespräch mit dem Schulleiter Herr Höhne und seinem Stellvertreter Herr Schuppan wurde sehr schnell klar, dass der Vorschlag der Expertenkommission nicht durchdacht ist.

Kellner, der sowohl Mitglied im Bildungsausschuss des Landtages, als auch Fraktionsvorsitzender im Kreistag Gotha ist, erteilte einer Überführung in kommunale Trägerschaft eine Absage. „Weder ist das Profil der Schule auf eine kommunale Trägerschaft ausgerichtet, noch hat der Kreis die finanziellen Mittel, diese zu erhalten. Dieser Vorschlag geht meilenweit an der Realität vorbei.“, so Kellner.

In keinem Studiengang kommen mehr als die Hälfte der Studenten aus dem Landkreis, in einigen sogar unter zehn Prozent. Aber auch das Bildungsangebot spricht gegen eine Kommunalisierung. So ist der Studiengang Verkehrstechnik in dieser Form einzigartig in Deutschland und die Baudenkmalpflege wird nur an zwei anderen Standorten in der Bundesrepublik ausgebildet.

Schulleiter Höhne machte auch auf die besondere Brückenfunktion der Fachschule aufmerksam. Zum einen bietet sie motivierten Facharbeitern die Möglichkeit einer weiteren Qualifizierung für anspruchsvollere Aufgaben im Betrieb und zum anderen kann sie als Alternative für Studienabbrecher dienen.

Gerade die Weiterbildungsmöglichkeit stößt dabei in der Wirtschaft auf große Resonanz. Um noch mehr Menschen für diesen Ausbildungsweg begeistern zu können, regte der Abgeordnete die verstärkte Werbung in Regelschulen an, bietet doch die Fachschule eine praxisorientierte Alternative zum Abitur und Hochschulstudium. Für Jörg Kellner ist nach dem Besuch eines sicher: Die Fachschule in Gotha muss in Landesträgerschaft erhalten bleiben.