Seit gestern gilt: Im Schein der „himmlischen Kugeln“

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Mit den roten und goldenen „himmlischen Kugeln“, den so genannten Skyballs, in den Bäumen wird auch in diesem Jahr in der Adventszeit ein besonders stimmungsvolles Ambiente in das Zentrum Gothas gezaubert. Der von der KulTourStadt Gotha GmbH organisierte Weihnachtsmarkt wird sich diesmal auf den oberen Hauptmarkt konzentrieren und damit die riesige Weihnachtstanne in das Gesamtbild integrieren. Die festlich geschmückte Budenstadt wurde gestern eröffnet und hat bis zum 18. Dezember geöffnet.

Es gibt ein Programm, das an den Wochenenden speziell für Kinder einige Überraschungen bereithält.

So besucht jeweils Samstag und Sonntag zwischen 13 und 18 Uhr die Märchentante das Kinderkuschelzelt, in dem auch Wunschzettel geschrieben und gebastelt werden können. Am 4., 17. und 18. Dezember fährt die Ponykutsche jeweils zwischen 14 Uhr und 16.30 Uhr durch die Stadt, und an ausgewählten Tagen öffnet die Kinder­backstube auf dem Weihnachtsmarkt. Natürlich darf ein Kinderkarussell nicht fehlen. Und Musik für junge und ältere Ohren kommt auf dem Gothaer Weihnachtsmarkt nicht nur von der CD; denn stimmungsvolle Weihnachtskonzerte unter freiem Himmel gibt das Posaunenquartett „Brass Fantasy“ am 4., 11. und 13. Dezember.

Am Sonntag, 4. Dezember, baut Coca-Cola mit Unterstützung der KulTourStadt Gotha GmbH auf dem Neumarkt ein kleines Weihnachtsdorf auf. Zwischen 14.30 Uhr und 19.30 Uhr ist dann auch der berühmte Coca-Cola-Weihnachts-Truck zu bewundern.

Die Budenstadt, in der unter anderem Töpfer, Glasgestalter und Händler erzgebirgi­scher Volkskunst aufeinander treffen und zum Schlendern und Staunen einladen, öffnet sonntags bis donnerstags von 11 Uhr bis 20 Uhr. Freitags und samstags hat der Markt mit seinem vielfältigen Angebot von Glühwein und Feuerzangenbowle bis zu leckerem Knoblauchbrot, Langoos und Pulsnitzer Lebkuchen sogar bis 21 Uhr geöffnet.

Weil das Thüringer Ladenöffnungsgesetz bislang einen verkaufsoffenen Sonntag im Dezember ausschließt, sind die Geschäfte am 27. November, also dem 1. Advent, geöffnet. Ab dem kommenden Jahr steht es Kommunen dann frei, dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, am ersten oder zweiten Advent zu öffnen.