Jena: Gitarre bei Internet-Versteigerung wiedergefunden

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Vor ca. drei Wochen befand sich ein junger Musiker in Jena auf dem Weg zu seinem Auftritt. Beim Beladen seines Fahrzeuges in der Jenaer Innenstadt vergaß er dabei das wohl wichtigste Utensil: seine Gitarre. Vielleicht waren die Gedanken schon auf der Bühne, das Instrument jedoch blieb an der Hauswand stehen.

Am Ort der geplanten Darbietung bemerkte er seine Vergesslichkeit, kehrte zur Wohnung zurück, doch die Gitarre war nicht mehr da.

Am vergangenen Sonntag erspähte er das geliebte Instrument in einem Angebot einer Internetauktionsplattform. Sofort erstattete er Anzeige und informierte die Jenaer Kriminalpolizei. Im Ergebnis der umgehend  eingeleiteten Ermittlungen konnte ein 38-jähriger bis dahin völlig unbescholtener Jenaer als Anbieter ermittelt werden. Das Amtsgericht Gera erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera einen Beschluss zur Durchsuchung seiner Wohnung.
Die Kriminalisten des Jenaer Diebstahlskommissariates, die die  Ermittlungen führten, vollstreckten diesen Beschluss und konnten die Gitarre auffinden. Sie wird nunmehr nach Abschluss der Ermittlungen an den Eigentümer zurück gegeben.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass jeder Bürger nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Pflicht hat, einen  Fund anzuzeigen. Ist der Eigentümer der Fundsache nicht sogleich ermittelbar, muss der Fund an zuständige Stellen übergeben werden. Die dafür  zuständige Einrichtung ist das kommunale Fundbüro, sie kann in Ausnahmen aber auch die Polizei sein. Das Einbehalten einer Fundsache, im Strafrecht „Fundunterschlagung“ genannt, stellt eine Straftat dar und kann mit empfind-licher Geldstrafe und sogar mit Freiheitsstrafe, geahndet werden.