JeNah macht mobil

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„Die Mitnahme von so genannten Elektroscootern, die ebenso wie Rollstühle zu den Mobilitätshilfen gehören, wird weiterhin in unseren Bussen und Bahnen uneingeschränkt ermöglicht“, fasst der Geschäftsführer  des Jenaer Nahverkehrs, Udo Beran, die momentane Regelung zur Beförderung von Mobilitätshilfen zusammen. Diese stützt sich auf den Paragraphen 11, Absatz 3 der Beförderungsbedingungen des Verkehrsbundes Mittelthüringen (VMT), in der die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstühlen geregelt ist.

Damit räumt der Geschäftsführer Bedenken aus, die mit der Bekanntgabe der neuen Beförderungsbedingungen ab 1. September beim Jenaer Nahverkehr aufkamen. In diesen Beförderungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass gehbehinderte Personen weiterhin mit ihrem Rollstuhl oder Elektromobil die Busse und Bahnen nutzen können, vorausgesetzt, sie können die entsprechende Berechtigung wie beispielsweise einen Behindertenausweis vorzeigen.

Um mit diesem sensiblen Thema zur Barrierefreiheit weiterhin transparent und kundenfreundlich umzugehen, befindet sich der Jenaer Nahverkehr bereits mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt und dem Wohlfahrtsverband in Gesprächen. Ebenso wird an einem gemeinsamen Faltblatt zur Kundeninformation gearbeitet.