Kreistag vor Haushaltsbeschluss für 2012

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Zur finalen Sitzung des Jahres 2011 kommen am morgigen Dienstag, 20.12., die Mitglieder des Gothaer Kreistags zusammen. Wichtigster Punkt auf der Agenda ist die dritte Lesung und beabsichtigte Beschlussfassung des Kreishaushalts 2012. Die Sitzung im Spohrsaal in der Reinhardsbrunner Str. 23 ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr.

Kreishaushalt 2012 auf dem Weg

Bereits zur zweiten Lesung konnte Anfang November der Anstieg der Kreisumlage um knapp fünf Mio. Euro gebremst werden. Landrat Konrad Gießmann hatte daraufhin den Termin für die Beschlussfassung von Ende November auf den 20. Dezember verlegt, um etwaige Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes noch in den Etat einarbeiten zu können. Dieses Kalkül ist zugunsten der Städte und Gemeinden, von denen die Kreisumlage erhoben wird, auch aufgegangen. Nach der zwischenzeitlich veröffentlichten positiven Steuerschätzung hat der Freistaat seine Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Gotha um 1,2 Mio. auf rund 17 Mio. Euro für 2012 nach oben korrigiert. „Zwar sind das immer noch vier Millionen Euro weniger als 2011, aber jedes Plus bei den Zuweisungen senkt im Umkehrschluss die Belastungen der Städte und Gemeinden durch die Kreisumlage“, so Gießmann. In Verbindung mit den beschlossenen Änderungsanträgen aus der zweiten Lesung beläuft sich nun die Kreisumlage auf 31,28 Mio. Euro oder 31,13 Prozentpunkte – ein deutlicher Unterschied gegenüber den im ersten Entwurf prognostizierten 37,37 Mio. bzw. 37,19 Prozentpunkten. Ebenfalls niedriger als im Entwurf fällt letztlich die Schulumlage aus, die nun auf 5,76 Prozent anstelle der zunächst prognostizierten 6,16 vom Hundert landet. Die Schulumlage wird von den Schulsitzgemeinden erhoben, die selbst keine Träger von Grund- oder Regelschulen sind.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass wir als einer der ersten Landkreise Thüringens mit einem beschlossenen Haushalt ins neue Jahr gehen können“, verteidigt der Landrat die fristgerechten Etatberatungen trotz der dramatischen Landeskürzungen im Vorfeld. „Denn das bedeutet frühe Handlungsfähigkeit im Jahr 2012. Sie nützt vor allem der heimischen mittelständischen Wirtschaft, die von Investitionen profitiert, aber auch den Vereinen in der Region, an die Zuschüsse ausgereicht werden können.“

Gießmann weist allerdings auch darauf hin, dass der erreichte moderate Anstieg der Kreisumlage weitgehend eine Folge von einmaligen Effekten darstellt, was im Umkehrschluss künftig zu weiter ansteigenden Umlagesätzen führen kann.

Der Gesamthaushalt 2012 wird ein Gesamtvolumen von rund 134,8 Mio. Euro erreichen, von denen 124,2 Mio. auf den Verwaltungshaushalt und 10,6 Mio. auf den Vermögenshaushalt entfallen. Parallel zum Haushalt soll zusätzlich der Finanzplan verabschiedet werden, in dem die Investitionen bis 2015 aufgeführt sind.

Fortschreibung des Nahverkehrsplans

Nach dem Ende des Planungszeitraums soll auch der Nahverkehrsplan für den Landkreis Gotha bis 2016 fortgeschrieben werden. Das wird unter anderem infolge der Abbestellung der Ohratalbahn durch den Freistaat Thüringen notwendig. Um den öffentlichen Personennahverkehr im bisherigen Umfang und gewohnter Qualität zu erhalten, sollen die Busunternehmen der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH sowie die Thüringerwald- und Straßenbahn GmbH pro Jahr rund 5,2 Mio. Fahrplankilometer leisten, wobei von einem künftig steigenden Zuschussbedarf ausgegangen wird. 2012 liegt dieser etwa bei 7,5 Mio. Euro.

Fortschreibung des Sportstättenrahmenleitplans

Der Sportstättenrahmenleitplan fasst auf mehr als 100 Seiten den Ist-Stand sowie die Planungen der Städte und Gemeinden, aber auch des Landkreises selbst hinsichtlich der Errichtung oder Sanierung von Sportplätzen, Hallen und sonstigen Anlagen zusammen. Er basiert auf den Angaben, die von den Verwaltungen zugearbeitet wurden. Große Bedeutung kommt dem Werk zu, sobald es an die Realisierung eines Vorhabens geht: Der Freistaat Thüringen wie auch der Landkreis Gotha machen ihrerseits die Förderung für den Neubau oder die Instandsetzung von Sportanlagen davon abhängig, ob die Maßnahme in den kommunalen Sportstättenleitplänen und dem Sportstättenrahmenleitplan des Landkreises enthalten ist.