Künftige Anlagen überwiegend an bestehenden Gebieten orientiert

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Fünf Eignungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen im Landkreis Gotha sieht der Entwurf des neuen Teilplans Wind vor. Das Regelwerk kann ab 7. März im Landratsamt Gotha eingesehen werden; auch Anmerkungen und Stellungnahmen sind möglich.

Neben der Erweiterung bestehender Flächen sind auch neue Standorte hinzugekommen, allerdings weitgehend in Ergänzung zu vorhandenen Windradansammlungen. „Mit der bevorstehenden öffentlichen Auslegung ist dem befürchteten Wildwuchs von Windkraftanlagen im Kreisgebiet ein Riegel vorgeschoben worden“, macht der für Kreisentwicklung zuständige Erste Beigeordnete Helmut Marx deutlich. Denn: Im Mai 2015 wurde der bisherige Teilplan Windkraft vom Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt. Damit entstand eine Regelungslücke, die nun wieder geschlossen wird. Marx: „Damit hat die Planungsgemeinschaft, sprich: die Region selbst, bei der Raumordnung wieder das Heft des Handelns in der Hand.“ Denn außerhalb von Eignungsgebieten ist hernach die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich.

Folgende Gebiete sieht der Entwurf nun vor: Der bestehende Windpark zwischen Wangenheim, Hochheim, Westhausen und Ballstädt – insgesamt 573 Hektar – bleibt die größte Konzentration im Landkreis Gotha. Bislang stehen dort 53 Anlagen; die dort erzielten Windgeschwindigkeiten liegen zwischen sechs und sieben Metern pro Sekunde (so genannte Windhöffigkeit). Erweitert wird der bestehende Standort nahe des Hörsel-Ortsteils Teutleben, wo bislang acht Windräder stehen, in nordwestlicher Richtung bis auf Mechterstädter Flur. Insgesamt beträgt die Fläche dieses Eigungsgebiets dann 125 Hektar, die Windhöffigkeit kommt an die Wangenheim-Ballstädter Werte heran. Neu hinzugekommen sind nördlich von Dachwig und Döllstädt 36 Hektar, die als Verlängerung des Windparks auf dem Vargulaer Hügel bei Herbsleben anzusehen sind. Und auch in der Nesse-Apfelstädt-Gemeinde wird nördlich des Ortsteils Ingersleben die Verbindung zu den bestehenden Windkraftanlagen auf Frienstedter Flur gezogen – was insgesamt 80 Hektar ausmacht. Anknüpfen an ein bestehendes Gebiet im Wartburgkreis soll zudem die Ausweisung von 25 Hektar Fläche nordwestlich von Brüheim, wo eine Windhöffigkeit bis 6,6 m/s vorliegt.

„Die Definition möglicher Flächen ist in einem langen Prozess des Ausschließens zustande gekommen“, erklärt Kreisbeigeordneter Helmut Marx. Neben den so genannten harten Ausschlusskriterien wie den Naturschutzgebieten zählten auch weiche Faktoren wie der Abstand zu Siedlungsgebieten dazu. „Legt man die Karten der Tabuzonen übereinander, kommt man letztlich auf die jetzt benannten Areale“, so Marx.

Die im Entwurf enthaltenen Flächen summieren sich auf rund 840 Hektar, was knapp 0,9 % der Landkreisfläche entspricht. Derzeit stehen noch weitere Windkraftanlagen außerhalb der für die Zukunft benannten Zonen. Sofern die Gebietskulisse des Entwurfs nicht verändert wird, gäbe es für diese Anlagen auch keine Chance auf Repowering, also die Erneuerung, nach Auslaufen ihres Lebenszyklus´.

Der Entwurf des neuen Teilplans Windenergie kann vom 7. März bis einschließlich 10. Mai 2016 von Interessenten eingesehen werden. Die Unterlagen liegen im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, im Raum 210 (Büro des Ersten Beigeordneten) während der Sprechzeiten (Mo., Mi., Do., Fr. 9-12 Uhr, Di. u. Do. 13-17 Uhr) für jedermann zur Einsichtnahme aus. Anregungen und Einwände können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ferner nimmt die Planungsstelle Mittelthüringen die Hinweise auch per E-Mail entgegen: regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de.