Landkreis fordert weitere Projekte im Straßenausbau

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Rund 78 Mio. Euro will das Bundesverkehrsministerium bis 2030 für den Bau
von dringend benötigten Umgehungsstraßen im Landkreis Gotha einsetzen. So
zumindest steht es im Bundesverkehrswegeplan, dessen öffentliche
Beteiligungsphase nun abgeschlossen ist. Auch wenn seit langem geforderte
Ortsumfahrungen wie die von Schwabhausen darin gelistet sind, hat der
Landkreis Gotha selbst noch einige weitere Bedarfe im Hause von
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angemeldet.

So sind im Entwurf des Verkehrswegeplans die Umfahrungen von
• Tüttleben (B7, Länge 3,2 Kilometer, 2-spurig, Kosten: 8,9 Mio. Euro),
• Gotha-Siebleben (B7, Länge 4,4 Kilometer, tw. 3-spurig, Kosten: 14,4
Mio. Euro),
• Schwabhausen (A4/B247, Länge 4,1 km, 2- bis 4-spurig, Kosten: 19,5
Mio. Euro),
• Nauendorf (B 88 und B247, Länge 3,7 km, 2-spurig, Kosten 8,9 Mio.
Euro) und
• Gräfentonna (B247/B176, 5,8 Kilometer, 3-spurig, Kosten: 26,6 Mio.
Euro)
in der Kategorie des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen.

Eher längerfristig unter dem Stichwort „weiterer Bedarf“ verortet der Bund
den Ausbau der
• B247 von der Autobahn nach Gotha hinein (4-spurig, Länge 2,1 km,
Kosten: 9,7 Mio. Euro) sowie den
• Ausbau der B247 von der künftigen Ortsumgehung Schwabhausens bis zur
künftigen Spange Nauendorf (4-spurig, Länge 3,4 km, Kosten: 11 Mio. Euro).
„Die vordringlichen Bedarfe schätzen wir ebenso ein“, sagt Landrat Konrad
Gießmann. „Allerdings fehlen uns als Kreisverwaltung noch andere Projekte
im Kreisgebiet“, führt er an. Deshalb regt er in seiner Stellungnahme an,
folgende Vorhaben mit in den Bundesverkehrswegeplan einfließen zu lassen:
• die Ortsumfahrungen von Warza und Westhausen entlang der B 247,
welche im Regionalplan Mittelthüringen als überregional bedeutsame
Verbindung deklariert ist und vor allem für Gothaer Unternehmen mit Blick
auf die Anbindung Nordthüringens und die dortige A 38 von Bedeutung sind,
sowie
• die Ortsumfahrung Crawinkels entlang der B 88, um die Anbindung
dieser touristisch bedeutsamen Region an die A 71 zu verbessern und eine
Entlastung für die nach wie vor stark befahrene L3247 Ohrdruf-Oberhof zu
schaffen. Dieser Vorschlag war ursprünglich bereits in der Projektliste des
Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft enthalten, die
ihrerseits als Zuarbeit für den Bundes-verkehrswegeplan diente. Allerdings
fand das Vorhaben im vorliegenden Entwurf des Bundes keine
Berücksichtigung.
Beide Ergänzungen sollten nach Auffassung der Kreisverwaltung in die
Kategorie „weiterer Bedarf“ eingeordnet werden, um Planungs¬schritte zu
ermöglichen.
Eine weitere Positionierung betrifft den Schienenverkehr: Der
Bundesverkehrswegeplan sieht die Elektrifizierung der Verbindung
Gotha-Leinefelde erst in einer weiteren, dritten Prioritätenkategorie
namens „Potentieller weiterer Bedarf“ vor. Dort ist es nach Ansicht der
Kreisverwaltung zu niedrig veranschlagt: Im Hinblick auf die Bedeutung der
Residenzstadt als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ist
eine zeitgemäße Anbindung an das Transeuropäische Schienennetz, das über
Leinefelde in Göttingen erreicht werden würde), zu begrüßen.
Mit Blick auf das vom Durchgangsverkehr gebeutelte Schwabhausen mahnt
Landrat Konrad Gießmann an, zumindest die vordringlichen Bedarfe auch
tatsächlich zu realisieren. „Wir werden nicht zuletzt mithilfe unseres
Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski ein Auge darauf haben, dass die
Umfahrungen auch tatsächlich in den Ausführungsgesetzen verankert werden.“

Über den Bundesverkehrswegeplan

Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage der
Verkehrs-infrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten zehn bis 15
Jahre. Als Regierungsprogramm wird er vom Bundeskabinett beschlossen und
dient als Basis für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung
der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazugehörigen
Bedarfsplänen. Der Deutsche Bundestag beschließt über die Aufnahme der
Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Erst mit Verabschiedung der
Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor,
welche Verkehrsinfrastrukturprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und
aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.