Landratsamt Gotha bittet um Vorschläge für Anerkennungen 

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Für eine Anerkennung können ab sofort wieder ehrenamtlich tätige Frauen und Männer aus dem Landkreis Gotha vorgeschlagen werden. Bis zum 31. März nimmt das Landratsamt Hinweise entgegen, welche verdienten Mitbürger mit dem Thüringer Ehrenbrief ausgezeichnet werden oder mithilfe der Thüringer Ehrenamtscard ein kleines Geld wertes Dankeschön erhalten sollten. 

Den Ehrenbrief erhalten Engagierte, die sich seit 1990 um die Gesellschaft verdient gemacht haben. Dabei kommt es darauf an, dass die Leistungen entweder in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zehn Jahre lang unentgeltlich erbracht worden sind. Mit dem Ehrenbrief des Freistaats Thüringen wird eine Anstecknadel in Form eines Kreuzes mit integriertem Landeswappen überreicht. Der Vorschlag sollte ausreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular kann unter www.kreis-gth.de/index.php?id=158 heruntergeladen werden. 

Die Ehrenamtscard ist ein Bonussystem und ermöglicht ihren Inhabern ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbäder oder Bibliotheken und offeriert ebenso Rabatte bei Einkäufen in verschiedenen teilnehmenden Unternehmen. Und das sogar landesweit: Ein Ehrenamtlicher aus dem Landkreis Gotha kann somit auch im Altenburger Land vergünstigt teilnehmende Einrichtungen besuchen und umgekehrt. Allein im Landkreis Gotha existieren derzeit 27 Akzeptanzstellen für die Ehrenamtscard. Einzige Voraussetzung: Die oder der Betreffende muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren, seit fünf Jahren aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative im Landkreis Gotha mitarbeiten und dafür keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.

Für weitere Auskünfte zu beiden Ehrungen steht Inge Daniel (Tel. 03621 214-287 bzw. blr@kreis-gth.de) gern zur Verfügung.

Schriftliche Vorschläge werden bitte adressiert an das 

Landratsamt Gotha 
Steuerungsunterstützung / Büro Landrat 
18.-März-Str. 50 
99867 Gotha