Meldefrist endet am 31.03.2012

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Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt 20 oder mehr Arbeitsplätze haben, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeits-plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Erfüllt das Unternehmen diese Vorgabe nicht, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Agentur für Arbeit Gotha überprüft zurzeit, ob die gesetzliche Vorgabe im vergangenen Jahr eingehalten wurde. Dazu erhielten die Unternehmen, bei denen bekannt war, dass sie die Beschäftigungspflicht unterliegen, in den vergangenen Wochen die erforderlichen Meldeunterlagen.

Die Agentur für Arbeit Gotha erinnert daran, dass die Meldung der Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2012 durch die Unternehmen zu erfolgen hat.

Unternehmen, die im vergangenen Jahr erstmals über 20 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigten, werden gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anzufordern. Hier steht auch die Software zur Berechnung zur Verfügung. Auch für diese Unternehmen gilt der Abgabetermin 31. März.

Bei weiteren Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Gotha unter Telefon 03621/ 42-2021 oder per E-mail an Gotha.Anzeigeverfahren@arbeitsagentur.de wenden.