Meldung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endet am 31. März 2016

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Die Agentur für Arbeit Gotha weißt alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern darauf hin, dass die Anzeige zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis spätestens 31. März 2016 an die Arbeitsagentur zu senden ist.

„Bislang haben erst 40 Prozent der Firmen die Meldung bei uns eingereicht. Allen anderen Unternehmen empfehle ich, nicht bis zum letzten Tag zu warten, sondern möglichst zeitnah die Meldung zu erledigen. Am einfachsten geht dies per Internet“, sagte Ivo Dauksch, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Gotha. Im Landkreis Gotha und im Unstrut Hainich-Kreis sind zusammen 600 Firmen anzeigepflichtig. Bislang fehlen noch von 360 Unternehmen die Meldungen.

 

Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, erhalten das Bearbeitungsprogramm REHADAT auf CD-ROM. Firmen, deren Arbeitnehmerzahl im vergangenen Jahr erstmals über 20 Personen gestiegen ist, können die Vordrucke ebenfalls direkt über das Internet herunterladen. Auch beschäftigungspflichtige Unternehmen, die keine Unterlagen erhalten haben, sind fristgerecht anzeigepflichtig.

 

Für alle steht das Programm im Internet unter http://www.rehadat-elan.de zum Download bereit. Diese elektronische Meldung minimiert den Aufwand für die Firmen, bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe.

 

Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Aus diesem Grund haben die Betriebe bis 31. März 2016 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, der jeweiligen Agentur für Arbeit anzuzeigen.

 

Bei Fristversäumnis drohen den Unternehmen empfindliche Säumniszuschläge und gegebenenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

 

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Erfurt unter Erfurt.Anzeigeverfahren@arbeitsagentur.de wenden.