Mit Augenmaß zwischen Bürgernähe und Expertengutachten

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Erneut wurde im Landtag die Debatte über eine Funktional- und Gebietsreform geführt. Für den Innenpolitiker Jörg Kellner steht fest, dass eine Gebietsreform immer einer Verwaltungsreform nachgeschaltet sein muss.

„Erst brauchen wir eine funktionierende Verwaltung mit einer vernünftigen Verteilung der Aufgaben auf Land und Kommune. Danach können wir auch schauen, wie wir Gemeinden neu strukturieren können.“ Sicher ist aber, dass es keine Großkreise mit mindestens 12.000 Einwohnern für eine Gemeinde, wie im Gutachten gefordert, geben wird.

Der Bürger muss sich mit seiner Heimat identifizieren und braucht eine erreichbare Verwaltung. „Wir haben uns als Koalition schon zu Beginn der Legislatur klar auf eine Größe von 5000 Einwohnern mit einer Demographieerweiterung von 1500 Einwohnern geeinigt. Alle Zahlenspiele, die über 6500 Einwohner hinausgehen, werden vom Bürger abgelehnt“, ist sich Kellner sicher.

Daher bedarf es einer Reform mit Augenmaß, die sowohl den Bürgerwillen im Auge hat, als auch die notwendigen Reformvorschläge berücksichtigt. „Ich kann daher den Gemeinden nur immer wieder empfehlen, sich jetzt auf die Suche zu begeben und sich freiwillig zu finden.“