Nach Drogenfahrt droht MPU

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Laut Verkehrsunfallstatistik 2010 ist in Thüringen die Zahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss um 17,6 Prozent gestiegen. Hauptunfallverursacher waren dabei die unter Drogen stehenden Fahrer, 95 Prozent der Verkehrsunfälle gehen auf das Konto der berauschten Fahrzeugführer.

Fahren unter Drogeneinfluss ist weder cool noch ein Pappenstiel. Doch gerade bei einem Diskobesuch oder während eines Musikfestivals greifen einige zu illegalen Drogen. Immer häufiger werden motorisierte Verkehrsteilnehmer beim Fahren unter Einfluss berauschender Substanzen ertappt. 2010 waren 20 Prozent aller medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) anlassbedingt dem Drogen- oder missbräuchlichen Medikamentenkonsum zuzusprechen. „Die zumeist jungen Fahrer sind sich der Folgen oftmals nicht bewusst.

Von den gesundheitsgefährdenden Auswirkungen einmal abgesehen, ist nach einer Drogenfahrt der Führerschein für längere Zeit weg. Neben der körperlichen Abhängigkeit drohen Strafverfolgung, Jobverlust und sozialer Abstieg. Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass Drogen hinterm Steuer nicht nur verboten sind, sondern auch eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellen“, sagt Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe des TÜV Thüringen.

„Das gefährliche an Rauschgiften ist, dass der Konsument keinen Überblick über die eingenommene Dosis hat. Die das Bewusstsein erweiternde und sehr unterschiedlich nachlassende Wirkung der verschiedenen berauschenden Substanzen, macht es für den Drogenkonsumenten unmöglich, zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zu unterscheiden“, warnt DeVol. Selbst der oftmals verharmloste oder als Partydroge bezeichnete Cannabis hat nach seiner Einnahme eine vollständige Fahruntüchtigkeit zur Folge.

„Es kommt zu einer Herabsetzung des Reaktionsvermögens, das Einschätzen von Geschwindigkeit und Entfernung wird durch die Rauschwirkung komplett gestört. Der Verlust von Zeit- und Raumgefühl sowie Sinnestäuschungen sind unvermeidlich“, so DeVol. Zu einem noch gefährlicheren Cocktail kommt es, wenn sich zu den Drogen der Alkohol gesellt.

Dass schon ab der ersten Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wird und für die Neuerteilung eine MPU angeordnet wird, wissen aus Erfahrung des Verkehrspsychologen die wenigsten. Für Cannabis gilt als Grenzwert 1 ng/ml. Selbst bei Unterschreiten des Grenzwertes erfolgt ein Eintrag in der Führerscheinakte. Fahrer, die ein weiteres Mal mit Drogen am Steuer erwischt werden, müssen unter Umständen durch ein Drogenscreening nachweisen, dass keine Drogenabhängigkeit, kein Drogenmissbrauch beziehungsweise kein gewohnheitsmäßiger Konsum vorliegt.

Von den Drogenauffälligen werden zudem mehrere gerichtsverwertbare Urin- beziehungsweise Haaranalysen über einen Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr gefordert. „Ich kann nur jedem empfehlen, bevor er zur MPU kommt, sich mit den Ursachen seines Drogenkonsums sorgfältig auseinanderzusetzen“, rät der Verkehrspsychologe DeVol. Eine dauerhafte Drogenabstinenz ist zum Bestehen der MPU unabdingbar.

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