Neue Fälle von Schweinepest: erhöhte Vorsicht nötig!

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Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, sind in Osteuropa weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) aufgetreten. In Lettland wurden seit Juli mehrere infizierte Tiere in der Region Kraslava im Osten des Landes entdeckt.

Das ASP-Virus konnte hier sowohl bei Wildschweinen als auch bei Hausschweinen nachgewiesen werden. In dieser Region gelten bereits Restriktionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Klassischer Schweinepest bei Wildschweinen. Neue Fälle registrierte man erstmals für den Bereich Valkas, der außerhalb der bisherigen Restriktionsgebiete liegt.

Auch in Litauen wurden im Juli weitere Fälle von ASP bei Wildschweinen festgestellt. Darüber hinaus wurde die Tierseuche dort inzwischen bei Hausschweinen diagnostiziert. Betroffen ist unter anderem ein Bestand mit rund 20.000 Schweinen außerhalb der bisherigen Restriktionsgebiete im Bezirk Ignalina.

Auf polnischem Gebiet wurden im Juli ebenfalls ASP-infizierte Tiere gefunden. Hier wurden mehrere tote Wildschweine im Distrikt Białostocki in der Region Podlachien unweit der Grenze zu Weißrussland gemeldet. Am 23.07.2014 wurde die Tierseuche im Distrikt Białostocki erstmals bei Hausschweinen festgestellt.

Eine Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union kann nicht ausgeschlossen werden. Über Transportfahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, sowie mit Produkten aus nicht durchgegartem Fleisch (Schinken, Salami, usw.) infizierter Schweine könnte das Virus weiter verbreitet werden. Besonders das (illegale) Verfüttern von Speiseabfällen stellt hierbei eine Infektionsquelle dar.

Das Veterinäramt weist deshalb nochmals auf die Anmeldepflicht für Schweinehalter hin und fordert die Tierhalter und Jäger zu Vorsorgemaßnahmen auf.

Das Veterinäramt ruft dazu auf, dass

  • Schweinehalter ihre betrieblichen Krisen- und Notfallpläne prüfen und bei Bedarf aktualisieren und bei erhöhten Tierverlusten unverzüglich den betreuenden Tierarzt oder das Veterinäramt informieren
  • ferner die eigenen Seuchenschutzmaßnahmen prüfen sowie verschärfen (Sicherheit der Stallanlagen, Beschränkung des Personenverkehrs in den Tierhaltungen, Einhaltung des Schwarz/Weiß-Prinzips, Reinigung und Desinfektion in den Ställen und der Transportfahrzeuge).
  • Jäger werden gebeten, auf vermehrt auftretendes Fallwild zu achten und dies unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Besondere Vorsicht ist geboten mit Dingen (Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke), die Blutkontakt hatten.
  • Bei Jagdtourismus in die betroffenen osteuropäischen Risikoregionen besteht ein besonderes ASP-Einschleppungsrisiko für einheimische Nutz- und Wildschweine.

Trophäen, Schwarzwildprodukte, verwendete Kleidungsstücke und Gegenstände stellen ein Risiko dar!

Auf keinen Fall sollten Jäger, die auch Schweinehalter sind oder Kontakt zu schweinehaltenden Betrieben haben, in Restriktionsgebieten zur Jagd gehen.

Stichwort Schweinepest

Die Schweinepest äußert sich sowohl in der klassischen als auch in der afrikanischen Ausprägung in einer fieberhaften Allgemeinerkrankung der Tiere. Charakteristisch sind Blutungen in der Haut, der inneren Organe und Lymphknoten sowie Lähmungserscheinungen bei den Schweinen. Jungtiere erkranken in der Regel mit deutlicheren Symptomen. Vermehrtes Auftreten von totem Schwarzwild, verminderte Wurfgröße, Abmagerung und ggf. auch Verhaltensänderungen können Hinweise für ein Auftreten sein. Die Schweinepest ist eine hoch ansteckende Krankheit und unterliegt der Meldepflicht.

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