Oberbürgermeister informiert Petitionsausschuss

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In der Sache Gröning/Landhaus 1 wurden Bauunterlagen aus dem Jahr 1899 aufgefunden, die aufzeigen, dass das Wasser bereits damals ein Problem für das Grundstück darstellte. Vorgenannte Unterlagen sind dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Haftpflichtversicherer der Stadt Gotha übergeben worden.

 

Da Schadenersatzansprüche von Herrn Gröning gegenüber der Stadt Gotha angemeldet wurden, die Angelegenheit vom Haftpflichtversicherer der Stadt Gotha eigenständig bearbeitet wird und sich ggf. ein Amtshaftungsprozess anschließen kann, kann und wird die Stadt Gotha keine weiteren Aussagen in der Öffentlichkeit in Sachen Gröning/Landhaus 1 treffen.