Öffentliche Versteigerung von Fundsachen

0
1081

Die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen, aus den Beständen des Fundbüros der Stadt Gotha findet am Freitag, dem 25.10.2013 ab 13:00 Uhr im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24 statt.

Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen ist, werden öffentlich nach Höchstgebot versteigert. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Ein ersteigerter Gegenstand ist sofort zu bezahlen.

Versteigerungsbedingungen

  1. Der Versteigerung erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB, insbesondere gemäß §§ 979 ff.
  2. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt.
  3. Geboten wird durch Handhebung.
  4. Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:

Gebote bis  11,00 € in 1,00 € Schritten

Gebote darüber bis 25,00 € in 2,00 € Schritten

Gebote darüber                                 in 5,00 € Schritten

  1. Die zugeschlagene Sache wird gegen Barzahlung ausgeliefert.
  2. Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und Sachmangels. Es wird gekauft wie gesehen!
  3. Wird die ersteigerte Sache nicht sofort abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung.