Reden aus der gestrigen Stadtratssitzung

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Informationsbericht des Oberbürgermeisters der Residenzstadt Gotha

zur Stadtratssitzung am 1. Juni 2016

 

Heute ist Internationaler Kindertag und deshalb gilt heute an erster Stelle der Gruß des ersten Bürgers und des Stadtrates von Gotha den 46.054 in Haupt- und Nebenwohnung hier lebenden Stadtkindern, darunter den 5.551 Sprösslingen, die wirklich noch Kinder, nämlich unter 14 Jahren sind.

 

Kinder in Gotha

Beginnen wir deshalb heute mit den Kindern der Stadt. Wir haben dank der Zusammenarbeit mit Firma Steinbrück ein neues Spielmobil für unsere Jüngsten, das Kinder- und Jugendforum hat sich eine eigene Homepage geschaffen und am 1. Juli beginnen zwei Kindertagesstätten mit der Teilnahme am Bundesprogramm „Sprache und Kitas“. Für unsere Jüngsten bauen wir einen Raum an der Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ in Boilstädt, wir sanieren die Außenanlagen am „August-Köhler-Kinderhaus“ und im „Fröbel-Kindergarten“ in der Bürgeraue. Gleichzeitig sanieren wir energetisch die Sporthalle der Grundschule Siebleben und die Elektroanlage der Grund- und Regelschule „Oststadtschule“. Ab 28. Juni hält die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Gotha ein umfangreiches Ferienangebot bereit mit 80 verschiedenen Angeboten.

 

Thüringen Philharmonie

Eine wichtige Entscheidung steht heute im Stadtrat an, es geht um die Zukunft der Thüringen Philharmonie Gotha. Wir kehren mit dem heutigen Beschluss zurück zu einer bereits vor Jahrzehnten begonnenen Zusammenarbeit, schon in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts waren Eisenach und Gotha bei Theater und Orchester Partner, eine Zusammenarbeit, die bis 1990 bestand. Die heutige Entscheidung ist gut und ist richtig, und sichert die orchestrale Bespielung Westthüringens. Die Verhandlungen waren „beinhart“ und ich danke ausdrücklich allen Beteiligten. Ich bin sicher, dass wir heute auch unseren Beschluss mit großer Zustimmung fassen werden, ohne dass die gesamte Thüringer Gebietsreform wie im Kreistag zu Eisenach in den Beschluss zur Zukunft der Thüringen Philharmonie eingebunden wird. „Philharmonie in Gotha gehört zusammen wie Friedenstein und Ernst“.

 

Wirtschaftliches Gotha

Die Südstraße in Gotha entwickelt sich zu einer immer stärkeren Wirtschaftsfläche in Gotha. So hat die Landesentwicklungsgesellschaft ein neues Unternehmen in den dortigen Hallen angesiedelt und die ehemaligen Flächen des Bahnbetriebswerkes werden zur Ansiedlung angeboten. Hier wird der Eigentümer erst eine Altlastensanierung durchführen. Neu angesiedelt im Gewerbegebiet Gotha-Ost ist die Firma TSI, die Thüringer Straßeninstandsetzung, die mehr als 300 Mitarbeiter in Thüringen, davon 12 am Standort Gotha beschäftigt. Die Firma hat ein seit 2004 leerstehendes Betriebsgelände übernommen. Die Firma Bystronic hat während eines Wirtschaftsbesuches angekündigt, dass das Schweizer Unternehmen seinen Gothaer Standort erweitern wird. Bystronic ist Weltmarktführer beim Bau von Werkzeugmaschinen, insbesondere Abkantbänken. Der „Tag der offenen Firmen“ am 10. September 2016, der von der Wirtschaftsförderung der Stadt vorbereitet wird, ist angelegt, den Wirtschaftsstandort Gotha in seiner gesamten Dimension darzustellen.

 

Haushaltsoptimierung

Zum 30. Juni 2016 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Innungshalle ins Neue Rathaus ihren Arbeitsplatz gewechselt haben. Damit wird die strikte Sparpolitik und die Schaffung von Synergieeffekten in der Verwaltung fortgesetzt. Mit der Konzentration auf immer weniger Verwaltungsstandorte wird Bürgernähe und Kostenersparnis dauerhaft erzielt.

 

Die Einnahmesituation der Stadt Gotha bleibt wie in allen Thüringer Kommunen weiterhin schwierig, nur mit strikter Sparsamkeit, ist der Haushalt aufrecht zu erhalten. Die gute Arbeit des Finanzamtes Gotha führt dauerhaft dazu, dass Gothaer Firmen verstärkt Rückzahlungen von Steuern erhalten, was dazu führt, dass geplante Haushaltsansätze nicht erreicht werden können. Was bedeutet eine Steigerung freiwilliger Leistungen oder von freiwilligen Zuzahlungen ist undenkbar. Ein Vergleich: In der Stadt Gotha sind Eltern an den Kosten der Kinderbetreuung mit nur ca. 15% beteiligt, das ist eine der geringsten Beteiligungen in den großen Städten Thüringens. Die Stadt stellt 8 Millionen für die Kinderbetreuung, das sind 55%, bereit, die gesamten Grundsteuereinnahmen der Stadt Gotha betragen gerade 5 Mio. Euro. Wenn ich dann höre, es soll ein beitragsfreies Jahr für die Kinderbetreuung geben, frage ich mich, wer das bezahlen soll.

 

 

Gebietsreform

Nach den heutigen Meldungen in der „Thüringer Allgemeine“ wird die Gebietsreform in Thüringen immer stärker aufgeweicht und ich bin gespannt, was am Ende noch davon übrig bleiben wird. Für Gotha bleibt es bei der klaren Position der Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Zusammenarbeiten kann nur, wer gemeinsame Grenzen hat. Gotha hat mit elf Orten Grenzen: Günthersleben-Wechmar, Schwabhausen, Emleben, Leinatal. Hörsel, Goldbach, Remstädt, Bufleben, Friemar, Tüttleben und Drei Gleichen. Interessant ist, wenn man die Orte in Zahlen vergleicht. So liegt die Steuereinnahmekraft aller elf Orte zwischen 376€/Einwohner in Tüttleben bis 2.358€ pro Einwohner in Emleben. Gotha liegt mit 687€/Einwohner an vierter Stelle. Bei der Gewerbesteuer liegt die Spanne zwischen 54€/Einwohner im Leinatal und 1.517€/Einwohner im Emleben, Gotha liegt wieder mit 325€/Einwohner auf Platz 4. Die Verschuldung unserer Nachbarn liegt zwischen 24€/Einwohner in Hörsel und 1.123€ in Goldbach, Gotha liegt mit 924€/Einwohner unter dem Thüringendurchschnitt und weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte. Bei den Sachinvestitionen liegt das Volumen zwischen 20€/Einwohner in Goldbach und 819€/Einwohner in Emleben, Gotha belegt mit 346€/Einwohner Platz drei. Damit wird deutlich, welche hohe Investitionskraft und Attraktivität von der Stadt Gotha ausgeht, die enorme Lasten zu schultern hat, um das gesamte Gothaer Land als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum darzustellen.

 

Innenstadtinvestitionen

Gothas Innenstadt gleicht einer Baustelle, da haben private Investoren Grundstücke gekauft, um ihre Bauwünsche zu erfüllen, da werden die Querstraße und die Lucas-Cranach-Straße gebaut, da ist heute ein neues Geschäft der Baugesellschaft Gotha in der Jüdenstraße eröffnet worden, es sind im Haus Salzengasse 1g sechs neue Innenstadtwohnungen mit Parkplatz entstanden, die Wohnungsbaugenossenschaft hat ihr Projekt im Brühl beendet und ist voll vermietet. Die Gothaer Innenstadt lebt immer stärker auf, aber es ist auch ein schwieriger Weg.

 

Campus Gotha

Die Baugesellschaft Gotha hat heute der Öffentlichkeit ihr Projekt „Campus Gotha“ – Studieren und Wohnen in einer deutschen Innenstadt vorgestellt. Dazu hat der Freistaat Thüringen über die Städtebauförderung Mittel in Höhe von 75% der Kosten bewilligt rund 1,8 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln kann das Landschaftshaus als Arbeitszentrum der zukünftigen Universität Gotha erfolgreich saniert werden, am 31.12.2017 sollen die Bauarbeiten am ältesten Landschaftshaus Europas beendet sein. Daneben wird die Baugesellschaft in dem Wohnblock ein Studentenwohnen ermöglichen.

 

Die Planungen für die große Baumaßnahme Jüdenstraße/Klosterplatz/Augustinerstraße sind ebenfalls angelaufen. In diesem Komplex ist im ersten Bauabschnitt geplant den Aufenthalt für Schulklassen zu ermöglichen, bis es endlich wieder eine Jugendherberge geben wird. Für bis zu 60 Schüler werden hier Aufenthaltsräume entstehen. Die weiteren Obergeschosse werden als Wohnungen für Familie in der Innenstadt ausgebaut.

 

Gotha-Russland

Mit rund 200.000 Besuchern ist die Ausstellung „Lucas Cranach zwischen Renaissance und Manierismus“ im Moskauer Puschkin Museum zu Ende gegangen. Die Gothaer Bilder sind heimgekehrt und werden auf eine Ausstellung in New York, Atlanta und Minneapolis vorbereitet. Besonderer Dank gilt hierbei der Gothaer Firma WSD, die in Moskau ein Tochterunternehmen besitzt, die einen russischen Prospekt über Gotha finanzierte, der die Verbindungen unserer Stadt nach Russland darstellt.

 

Drei große Veranstaltungen im Juni

Wir freuen uns sehr, dass am 13. Juni 2016 im Gothaer Kulturhaus das Gothaer Friedensgespräch „Soll und Haben“ zum 200. Geburtstag von Gustav Freytag stattfinden kann. Hauptreferent ist dort der Publizist und Journalist Dr. Michel Friedman, auf dessen Vortrag wir uns sehr freuen. Alle Gothaerinnen und Gothaer sind herzlich eingeladen.

 

Am 19. Juni 2016 laden wir ein zu den „Offenen Gärten“. Da kann man nicht nur die auf öffentlichen Flächen stehenden eintausend Kübelpflanzen, 12.000 Sommerblumen, 2.500 Sommerblumen an der Wasserkunst, die aus Emleben stammende blühende Agave vor dem Neuen Rathaus sehen, sondern auch in private Gärten schauen.

 

Bereits am 28. Juni 2016 ist die nächste international zu beachtende Veranstaltung in Gotha, denn dann wird das Lied „Über sieben Brücken musst du gehen“ mit dem FRIEDENSTEIN, dem internationalen Preis der Kulturstiftung Gotha ausgezeichnet. Dieses Lied, welches Generationen von uns begleitet hat, findet seine Ehrung durch die Übergabe des Preises an den Texter Prof. Helmut Richter, den Komponisten Ulrich Swillms und die Gruppe, der dieses Lied auf den Leib geschneidert worden ist – „KARAT“. Alle Preisträger werden am 28. Juni 2016 zum Festakt in Gotha sein.

 

 

 

Brandschutz in Gotha

Während ganz Deutschland unter Wasserhosen versinkt, brennt es in einem Keller in der Böhnerstraße. Nur der schnelle Einsatz unserer Leute, hat Schlimmes verhindert, danke für dieses Wirken.

Mit der Beförderung des Kameraden Andreas Ritter zum Brandamtsrat der Stadt Gotha, konnte ich am gestrigen Tage die erfolgreiche Arbeit des Leiters unserer Berufsfeuerwehr würdigen. Er hat mit seiner Arbeit das Team von Brandschutzamt und Freiwilligen Feuerwehren zu einem Team Gotha zusammengeschweißt. Gemeinsam mit dem Baudezernat konnte das längst überfällige Löschwasserkonzept erarbeitet werden. Besonders froh bin ich in diesem Bereich auch über die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Landkreis Gotha. Der Landkreis wird in der Stadt Gotha ein neues Logistikfahrzeug stationieren sowie einen Anhänger für den Katastrophenfall aus dem Landkreis nach Gotha umlenken. Das sind sehr gute Zeichnen der Zusammenarbeit. In Kürze werden wir vom Freistaat Thüringen den Zuwendungsbescheid zur Anschaffung der Drehleiter erhalten, gleichzeitig wird dieses Jahr noch ein neues Brandschutzfahrzeug für die Tierrettung angeschafft, so dass wir in unserem Fahrzeugkonzept wieder weiter voran gekommen sind, als geplant.

 

Tage der Städtepartnerschaft

Mit der Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages mit Adua in Äthiopien erlebten die „Tage der Städtepartnerschaft“ ihren Höhepunkt. Danke allen freiwilligen Helfern für den großartigen Einsatz, danke den Partnerschaftsvereinen und Patenschaften. Schon stehen mit dem Feuerwehraustausch nach Kielce und Gastonia die nächsten Begegnungen an. Gerade in der Hilfe für Adua müssen wir stärker die Drängenden sein, weil die Wege sehr lang und damit auch teilweise sehr schwierig sind. Im Oktober 2017 werden wir mit unseren Partnerstädten Martin und Kielce das 20-jährige Städtepartnerschaftsjubiläum feiern, mit dem Stadtpräsidenten von Kielce konnte dazu bereits eine Vereinbarung getroffen werden. Mit der Achse der Städtepartnerschaft am Philosophenweg haben wir ein sichtbares Zeichen der Freundschaft geschaffen, was hoffentlich immer von Verletzungen verschont bleiben möge.

 

Stadtgeschichte in Gotha

Der Lehrstuhl Landesgeschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Historischen Kommission Thüringen und die Stadt Gotha haben in der vorigen Woche an der Jenaer Universität ein Landesgeschichtliches Kolloquium veranstaltet. Thema war die Schaffung der ersten modernen wissenschaftlichen Stadtgeschichte Thüringens am Beispiel Gothas. Gotha hat großartige Kultureinrichtungen, dutzende Geschichtsbücher, aber es mangelt an einer wissenschaftlich zusammenhängenden Stadtgeschichte von den Anfängen der Besiedelung bis heute. Die letzte Stadtgeschichte entstammt den Jahren 1931 und 1938 und ich glaube, es ist nicht zu vermessen festzustellen, dass diese Bücher nicht mehr eine moderne wissenschaftliche Stadtgeschichte darstellen können. Es ist in Vorbereitung des großen Stadtjubiläums „1250 Jahre Gotha“ im Jahre 2025 dringend geboten, ein umfassendes Forschungswerk vorzulegen. Ich werde Ihnen dazu mit den anderen Partnern in nächster Zeit ein Konzept vorlegen, wie wir dieses Projekt über mehrere Jahre inhaltlich und finanziell meistern können. Gern möchten wir auch vor Ort eine Redaktionskommission bilden, in der Autoren zur wissenschaftlichen Mitarbeit eingeladen werden.

 

Der bevorstehende Sommer wird uns viele Veranstaltungen bringen, so hochkarätige Ausstellungen in der Stiftung Schloss Friedenstein, viele Gäste in die Thüringer Landesausstellung, die Veranstaltungen zu Ehren Gustav Freytags in Siebleben, den Familienerlebnistag mit dem Orangenblütenfest, den Tag der Begegnungen, das Gothaer Schützenfest u.s.w..

 

Ausblicke auf Gotha

Im nächsten Jahr werden zu Pfingsten die Fahnenschwinger Europas bei uns einkehren, die Philatelisten planen bereits ihre nächste Veranstaltung, in 2019 werden wir dem Jubiläum „200 Jahre Gothaer Chorbewegung“ Aufmerksamkeit schenken und 2021 wird zum 25. Gothardusfest der Deutschen Schützentag stattfinden. Ebenso ein besonderes Ereignis wird im Jahr 2021 in Gotha einkehren, denn die Internationale Bachgesellschaft hat sich dazu entschieden, dass Internationale Bachfestival 2021 in Gotha und Ohrdruf durchzuführen. Ich wünsche mir, dass in diesem Jahr das ganze Gothaer Land in dieses große Ereignis einsteigen möge. Die KulTourStadt Gotha, der ich zum Abschluss für ein außerordentlich gelungenes Gothardusfest danken möchte, mit großen Glocken aus der Schweiz und einem Riesenrad an stadtarchitektonisch wirksamer Stelle, steht schon in den Vorbereitungen der Ereignisse für die nächsten Jahre.

 

 

 

 

 

Rede der Beigeordneten

„Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie“

Stadtratsbeschluss 275/16 – Sitzung 01.06.2016

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Herr Bürgermeister, ehrenamtliche Beigeordnete, sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates, werte Ortsteilbürgermeister/in,

sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der städtischen Unternehmen,

liebe Musiker und Mitarbeiter der Thüringen Philharmonie Gotha,

werte Bürgerinnen und Bürger Gothas,

 

heute ist ein besonderer Tag für Gothas Orchester und für unsere Stadt. Heute findet ein langer Verhandlungsmarathon seinen Abschluss. Heute befindet der Stadtrat Gotha über die Zukunft des Orchesters in unserer Stadt.

 

Ich erinnere, schon oft standen wir vor solch einer Situation. Das Orchester, nicht nur seine Tradition, sondern auch seine Aufgaben im Heute und im Morgen zu erhalten und weiterzuentwickeln – das haben sich Stadt und Landkreis Gotha gemeinsam schon vor Jahren auf die Fahnen geschrieben. Wir – Stadt und Landkreis – waren diejenigen, die nach dem finanziellen Ausstieg der Stadt Suhl einsprangen – finanziell und personell (mit unserem Förderverein als Träger) – und somit ein klares Bekenntnis zur Thüringen Philharmonie Gotha abgaben und letztlich auch Suhler Musiker in Gotha eine neue berufliche Perspektive, einen neuen Heimatspielort fanden.

 

Dieses sogenannte „Gothaer Bewusstsein“ hat auch in jüngerer Vergangenheit den gesamten Verhandlungsablauf durchzogen. Sie sehen am 8. Entwurf, der Ihnen, meine lieben Stadträte, zur Entscheidung vorliegt, dass dies nicht immer einfach war, jedoch stets in konstruktiver Weise aller Verhandlungspartner erfolgte.

 

Und eines möchte ich vorab sagen: Wir in Gotha können uns glücklich schätzen einen so kompetenten Träger des Orchesters, die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Thüringen Philharmonie e.V., und eine ebenso kompetente Intendanz zu haben. Die gemeinsame vertrauensvolle Arbeit in der Vergangenheit hat uns stark gemacht für die Verhandlungen der Zukunft des Orchesters. Wir Gothaer hatten eine Stimme. Dafür an dieser Stelle mein herzlicher Dank allen Beteiligten.

 

Welche Eckpunkte beinhaltet der Vertrag?

 

  • Es entsteht ab 1. August 2017 ein neues Orchester, die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach.
  • Dieses Orchester wird als Sinfonieorchester das Konzertangebot in Gotha, Eisenach, dem Landkreis Gotha und dem Wartburgkreis abdecken. Darüber hinaus wird es Ballettaufführungen des Landestheaters Eisenach begleiten. Auch Gastspiele anderenorts – als wichtige Säule der Einnahmenerwirtschaftung – werden durchgeführt.
  • Die hervorragende Tradition unseres Gothaer Orchesters – die altersgerechten Angebote für Kinder und Jugendliche – werden fortgeführt.
  • Als Dank an alle Zuwendungsgeber wird das Orchester neben dem festen Konzertangebot Freikonzerte vorhalten.
  • Der Betriebsteil Landeskapelle Eisenach des Landestheaters wird zum 31.07.2016 seinen Betrieb einstellen. Damit entfallen die bisherigen Beschäftigungsmöglichkeiten für die dort beschäftigten Musiker. Den Musikern der Landeskapelle werden auf Grundlage des vorliegenden Vertrages und eines noch auszuhandelnden Haustarifvertrages für die neue Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach neue Arbeitsverträge und eine Weiterbeschäftigung in der neuen Philharmonie angeboten.
  • Standorte des Orchesters werden die Städte Gotha und Eisenach sein.
  • Es ist außerdem sicherzustellen, dass dem Orchester eine leistungsfähige Verwaltung zur Seite steht. Denn eines ist Ihnen, meine sehr verehrten Stadträte auch klar, dass eine so große Kultureinrichtung von einem Verein getragen wird, dürfte einmalig in Thüringen und selten in Deutschland sein. Eine gut funktionierende Verwaltung, die dem Verein eine wichtige Stütze ist, ist deshalb unabdingbar.
  • Alle Gebietskörperschaften sind als geborene Mitglieder Vorstandsmitglieder. Der Freistaat hat auch weiterhin ein Gastrecht durch Mitgliedschaft im Aufsichtsgremium des Vereins.
  • Das Orchester wird, ausgehend von der sich aus der Zusammenlegung ergebenden Größenordnung, eine Planstellenzahl von 59 Musikern haben. Es entstehen dabei maximal 18 KW-Stellen, die vollumfänglich vom Freistaat Thüringen finanziert werden. Diese KW-Stellen fallen erst weg, wenn die Stelleninhaber altersbedingt oder aus sonstigen Gründen ausscheiden. Dieser Prozess kann also noch Jahre dauern, ehe das Orchester bei seiner Plangröße anlangt.
  • Sollten aufgrund neuer unternehmerischer Entscheidungen nach 2021 arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Musikern der ehemaligen Landeskapelle Eisenach notwendig werden, gilt für die Finanzierung möglicher Ansprüche, dass der Freistaat Thüringen, die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis diese Kosten entsprechend ihrer Finanzierungsanteile des Jahres 2016 übernehmen. Die Stadt und der Landkreis Gotha werden damit nicht belastet.
  • Die Besetzung der Stelle des Dirigenten erfolgt im Einvernehmen mit den Orchestermusikern und den Zuwendungsgebern.
  • Die Berufung, Verlängerung und Abberufung des Intendanten erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien.
  • Zur Sicherung all dieser Zielstellungen wird in den Jahren 2017 bis 2021 eine Förderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Finanzierung der kommunalen Seite bleibt unverändert. Der Freistaat Thüringen erhöht seinen Zuschuss kontinuierlich einseitig, um tarifliche Verbesserungen sicherstellen zu können. Die kommunalen Partner sollen ab 2021, respektive ab 2022, ermöglichen, ebenfalls ihren Anteil für weitere tarifliche Verbesserungen aufzubringen. Dies setzt aber Verhandlungen mit dem Freistaat voraus, die bis 30. April 2020 erfolgen sollen.
  • Die Absenkung des Finanzierungsanteils durch einen Finanzierungspartner berechtigt die anderen Finanzierungspartner zur entsprechenden Absenkung ihres Anteils.
  • Wichtige Säule der Finanzierung ist die Kooperation mit dem Theater und Orchester Erfurt. In 2017 erhält die Thüringen Philharmonie 400 T€, in den folgenden Jahren wird dieser Betrag auf 200 T€ abgesenkt, damit sind aber auch nur noch die Hälfte der Dienste/Verpflichtungen in Erfurt zu erbringen.
  • Der Freistaat Thüringen fordert eine zusätzliche inhaltliche Ausrichtung des Orchesters. Es soll sich im Bereich der Barockmusik profilieren. Dies bedeutet nicht eine Ausgründung eines zusätzlichen Orchesters, sondern die Barockmusik (1600 – 1750) soll schwerpunktmäßig in das Repertoire aufgenommen werden. Hintergrund sind unter anderem die Synergien, die durch das „Barocke Universum“ in Gotha mit Ekhoftheater, Pfingstfestival (etc.) und Bach in Eisenach, gehoben werden sollen. Für diese Profilierung – die dann auch ein Alleinstellungsmerkmal in Thüringen ist – gewährt der Freistaat einen Zuschuss ab dem Jahr 2018 in Höhe von 250 T€. Dies kompensiert einerseits die fehlenden Mittel aus der Kooperation mit Erfurt (200 T€) und ermöglicht andererseits gleichzeitig Projekte, Instrumente, Workshops oder Ähnliches für die inhaltliche Ausrichtung in Richtung Barockmusik (zusätzlich 50 T€).

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich habe Ihnen die Grundzüge des Vertrages skizziert.

 

Es ist ein Vertrag, der nicht nur den Bestand des Orchesters in Stadt und Landkreis Gotha sichert, sondern – da bin ich mir sicher – ein Orchester der Westthüringer Region entstehen lässt, von dem wir noch sehr viel hören und sehen werden.

 

Ich bin mir gewiss, dass das Orchester unter der agilen Intendanz, unter dem zuverlässigen Verein als Träger, mit Unterstützung der kommunalen Seite und des Landes Thüringen, mit der Sympathie des Publikums, zu einem gemeinsamen Klangkörper zusammenwächst.

 

Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, um Zustimmung zur Beschlussvorlage B 275/16 „Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie“ und damit zur Autorisierung, dass der Oberbürgermeister die Verträge abschließen kann.

 

Vielen Dank.

 

 

Rede der Beigeordneten zur Jahresrechnung 2015 – BV 269/2016

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Bürgermeister, ehrenamtliche Beigeordnete, Ortsteilbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

sehr geehrte Amtsleiter der Verwaltung sowie Geschäftsführer der Kommunalen Unternehmen,

sehr geehrte Gäste,

 

die Jahresrechnung 2015 wurde entsprechend § 80 Abs. 2 ThürKO termingemäß im vorgeschriebenen Zeitraum von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres erarbeitet.

 

Die Jahresrechnung enthält die nach §§ 77 – 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erforderlichen Anlagen und Angaben.

 

Grundlage für die Jahresrechnung bildet die am 13. Mai 2015 beschlossene Haushaltssatzung (BV 90/2015). Die Eingangsbetätigung der Kommunalaufsicht erfolgte mit Schreiben vom 22. Juni 2015. Ebenfalls Grundlagen sind der fortgeschriebene Finanzplan und das Investitionsprogramm, beide wurden vom Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Mai 2015 beschlossen.

Genehmigungspflichtige Bestandteile erhielten die vorgelegte Haushaltssatzung sowie die vorgelegten Verpflichtungsermächtigungen nicht, da keine Kreditaufnahmen vorgesehen waren und auch nicht aufgenommen wurden.

 

Im Erläuterungsbericht wird auf die späte Vorlage der Haushaltssatzung 2015 eingegangen und diese nachvollziehbar erläutert. Als wichtigster Grund war der in Rede stehende Vollzug der Thüringer Kommunalordnung – die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes -, der einer umfangreichen Klärung bedurfte und in einem freiwilligen, aber dennoch sehr ernsthaften und uns über Jahre begleiteten Haushaltsoptimierungskonzept mündete. Wie Sie wissen, wurde seitens der Verwaltung ein umfangreicher Konsolidierungsprozess in Gang gesetzt, um eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltssituation zu erreichen. Das war und ist ein steiniger Weg.

 

Resultierend aus den eingeleiteten Maßnahmen – der sparsamen Haushaltsführung in den Bereichen des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes und des Personals – schließt das Haushaltsjahr 2015 mit einem Überschuss im Verwaltungshaushalt ab.

 

Die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt 2015 war mit 3.598.000 € veranschlagt. Die tatsächliche Zuführung erfolgte in Höhe von 5.338.867,76 €. Das sind 1.740.867,76 € mehr als geplant.

 

Der Haushaltsplan 2015 sah weder eine Entnahme noch eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage vor. Im Ergebnis der Jahresrechnung konnten der Rücklage jedoch 1.343.836,48 € zugeführt werden. Aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2015 beträgt die Rücklage nunmehr insgesamt 4.078.789,21 €. Das ist jedoch kein Grund übermütig zu werden. Betrachtet man die mittelfristige Finanzplanung und die Vielzahl von Maßnahmen, die wir uns gemeinsam vorgenommen haben, sehen wir den Verzehr. Eine vorsichtige und vorausschauende Haushaltsdurchführung bleibt also in diesem und in den nächsten Jahren geboten.

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurden weder eine Kreditaufnahme noch eine Umschuldung getätigt. Die bestehenden Kreditverpflichtungen wurden planmäßig bedient und somit das Kreditvolumen reduziert. Zum Ende des Jahres ergeben sich ein Schuldenstand von 37.948.481 € und damit eine Pro-Kopf-Verschuldung von 856 € und ein Absinken von 70 € zum Vorjahr. Insgesamt wurden für den Schuldendienst 4.067.990 € aufgewendet, darunter 990.128 € für Zinsen.

 

Das Jahr 2015 war durch eine strikte Liquiditätsplanung gekennzeichnet, in deren Ergebnis keine Kassenkredite aufgenommen wurden.

 

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Während die Hebesätze für Grundsteuer A (300 v. H.) und Gewerbesteuer (400 v. H.) nicht verändert wurden, fand im Rahmen des Konsolidierungsprozesses eine Anhebung der Grundsteuer B auf 470 v.H. statt (plus 50 v.H. zum Vorjahr).

 

Insgesamt kann ich Ihnen heute einen ausgeglichenen Jahresabschluss vorlegen.

 

Das Haushaltsjahr 2015 wurde mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen:

 

Den geplanten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 68.158.200 € und unter Berücksichtigung von Solländerungen über 167.024,30 € stehen Anordnungen auf Einnahmen über 68.823.334,91 € gegenüber.

 

Daraus ergeben sich saldiert Abweichungen von plus 498.110,61 €, die sich aus 2.011.734 € Mehreinnahmen und 1.513.623 € Mindereinnahmen ergeben. Diese Abweichungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Haushaltsstellen. Die Wesentlichsten wurden im Erläuterungsbericht gesondert nach Einzelplänen und Haushaltsstellen umfassend dargestellt.

 

Darüber hinaus waren in der Jahresrechnung Kasseneinnahmereste aus Vorjahren mit 61.059,59 € zu bereinigen. Das betraf sowohl die befristete als auch die unbefristete Niederschlagung von Forderungen, eingeschlossen der Forderungsausfall bei Insolvenzverfahren.

 

Auf der Ausgabenseite stehen den geplanten Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 68.158.200 € zuzüglich der Solländerungen in Höhe von 167.024,30 € Anordnungen über 68.325.224,30 € gegenüber. Das entspricht einer saldierten Mehrausgabe von 498.110,61 €, die sich aus Minderausgaben über 2.545.716,51 € und Mehrausgaben in Höhe von 3.043.827,12 € ergeben, darunter eine höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt über 1.740.867,76 €. Auch diese Positionen wurden im Erläuterungsbericht nach Einzelplänen und Haushaltsstellen dargestellt.

 

Die ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind mit den entsprechenden Genehmigungen nachgewiesen bzw. im Deckungskreis abgesichert.

 

Der Vermögenshaushalt war in den Einnahmen mit 11.537.300 € geplant, angeordnet wurden 11.875.083,67 €. Das entspricht einer saldierten Mehreinnahme in Höhe von 331.306,88 €, die sich aus Mehr- und Minderausgaben ergeben.

 

Das insgesamt positive Bild resultiert aus:

  • ungeplanten Einnahmen aus dem Thüringer Kommunalhaushaltsicherungsprogrammgesetz
  • einer erhöhten Zuweisung für Schulbauten durch das Land Thüringen
  • zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes/Länder im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes und
  • Mehreinnahmen aus der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

Da die Fördermittel nur nach Baufortschritt abgerufen werden, waren – wie in den Vorjahren auch – Mindereinnahmen bei den Zuschüssen und Zuweisungen für Investitionen in Höhe von 2,85 Mio. € zu verzeichnen.

 

Auch im Jahr 2015 waren wiederum in einer Vielzahl von Haushaltsstellen Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste zu bilden. Vor allem betraf dies die wichtigen jahresübergreifenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen, darunter:

  • investive Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen Sonnenblume/Bendastraße, August-Köhler-Kinderhaus/Brunnenstraße und Fröbel-Kindergarten/Bürgeraue
  • Landschaftshaus/Schlossberg, Kopfbau „Alte Druckerei sowie Stellplätze/Objekt Siebleber Straße
  • diverse Rückbaumaßnahmen im Stadtgebiet
  • Buswendeschleife „Friedrich-Ebert-Straße“
  • Dorfgemeinschaftshaus Uelleben
  • Grunderwerb Betriebsüberwachungszentrum Bahnhof

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurden im Vermögenshaushalt u.a. nachfolgende wesentliche Maßnahmen realisiert bzw. bauseitig fertiggestellt:

  • Grundschule „Erich Kästner“, Erneuerung Fassade, Fenster, Kellereingang (127.603 €)
  • Umbau einer ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Regelschule „Conrad Ekhof“ zu einem Multifunktionsraum, incl. Ausstattung (27.014 €)
  • Erstellung des Parkplatzes am Winterpalais (513.309) €)
  • Allgemeine Straßensanierung – hier Uelleber Straße, August-Creutzburg-Straße, Dr. Troch-Straße (468.546 €)
  • Instandsetzung der Bundesstraße B7 vom Kreuzungsbereich Gartenstraße/Remstädter Straße bis Kreuzung Mönchelstraße (790.880 €)
  • Neubau einer Brücke über den Sülzengraben im Ortsteil Sundhausen (86.680 €)
  • Anlage von diversen Grabfeldern auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen der Ortsteil (54.915 €).

 

Daneben wurde eine Vielzahl von Maßnahmen begonnen und in 2016 weitergeführt.

Das sind: die Turnhalle Gotha-Siebleben (Investitionsvolumen in Höhe von 819 T€), die Sanierung der Grund- und Regelschule in der Bufleber Straße (Investition gesamt: 831 T€), der Sportplatz in Gotha-Siebleben (Investition gesamt: 705 T€), der Beginn der Umgestaltung der Lucas-Cranach-Straße mit Vorplanung (15 T€), die Sanierung der Buswendeschleife in der Friedrich-Ebert-Straße (gesamt: 378.400 €) und der Mühlhäuser Straße (Investition gesamt: 1.221 T€).

 

Die Genehmigung der über – und außerplanmäßigen Maßnahmen im Vermögenshaushalt erfolgte entsprechend der Geschäftsordnung des Stadtrates.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

gestatten Sie mir, bevor ich ende,  ein persönliches Wort:

 

das Jahr 2015 war mit Sicherheit kein einfaches Jahr. Gemeinsam haben wir an einer stabilen Haushaltswirtschaft gearbeitet. Ich erinnere auch an schmerzliche Beschlüsse, die auch mir persönlich schwer gefallen sind. Mein Bericht zeigt aber auch eine Erfolgsgeschichte. Ohne eine stabile Haushaltswirtschaft hätten wir nicht die finanzielle Möglichkeit, die vorgenannten Investitionen für unsere Bürgerinnen und Bürger überhaupt zu tätigen.

 

Insofern danke ich Ihnen allen – ob Politik, Verwaltung oder kommunale Unternehmen, egal an welcher Stelle wirkend, für die Zusammenarbeit.

 

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

ich bitte um Zustimmung, dass für die Jahresrechnung 2015 die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises beantragt werden kann.

 

 

Rede der Beigeordneten Frau Mikolajczak im Stadtrat am 01.06.2016 zur Einbringung der Beschlussvorlage B 271/16 – 21. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungskonzeption vom 07.12.1994 – Planungszeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt mit der Beschlussvorlage B 271/16 die inzwischen 21. Fortschreibung der Kindertages-einrichtungskonzeption für den anstehenden Planungszeitraum vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017 vor.

 

Diese Planung ist für die Verwaltung und alle Beteiligten ein wichtiges Planungs- und Handlungsinstrument. Mit ihr wird auf der Grundlage der bereits angemeldeten Kinder und der erfahrungsgemäßen Inanspruchnahme der Plätze eine Vorausschau auf den kommenden Planungszeitraum genommen und zwar gleichermaßen für die kommunalen, wie auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft.

 

Die Konzeption zeigt einen leicht sinkenden Versorgungsgrad für die Betreuung auf. Die Prognose geht von einer stabilen Geburtenzahl in der Stadt Gotha und einem leicht positiven Wanderungssaldo von Kindern im Betreuungsalter aus. Künftig werden auch die Auswirkungen des von der Thüringer Landesregierung geplanten beitragsfreien Kita-Jahres in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen sein. Demzufolge sind Möglichkeiten von Kapazitätserweiterungen aufzuzeigen und in der nächsten Fortschreibung zu benennen. Hierbei sind vorübergehende Erweiterungen im Rahmen von Sondergenehmigungen als kurzfristiges Mittel angedacht. Parallel dazu soll auch die Erweiterung von Kapazitäten über zusätzliche Räumlichkeiten an vorhandenen Einrichtungen untersucht und eingeleitet werden. Für den anstehenden Planungszeitraum wurden bereits geringfügige Veränderungen im Platzangebot berücksichtigt. So werden an der Kita „Wichteldörfchen“ 11 zusätzliche Plätze durch den Aus- und Umbau noch nicht genutzter Räume bereitgestellt.

 

Dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. vollendeten Lebensjahr konnte die Stadt mit all ihren Einrichtungen immer gerecht werden. Zwar können nicht immer sofort Plätze vermittelt werden. Doch durch die enge Zusammenarbeit auch mit den freien Trägern ist es immer gelungen, auch abgestimmt auf die familiären Situationen, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.

 

Mit 188 Plätzen für die Kinderkrippe wird ein Versorgungsgrad von 23,10 % erreicht. Im Bereich des geltenden Rechtsanspruches im Alter von 1 bis 2 Jahren wird ein Versorgungsgrad von 44,55 % erreicht.

Für den Altersbereich von 2 Jahren bis zum Schuleintritt werden 1.768 Plätze vorgehalten. Der Versorgungsgrad liegt hier bei 85,58 %. Durch die doch sehr individuellen Eintritte in den Kindergarten im Alter von 2 bis 3 Jahren liegt der tatsächlich eintretende Versorgungsgrad noch höher.

 

Neu in dieser Fortschreibung sind detailliertere Angaben zum Projekt „Sprache und Kitas“, das ab 01.07.2016 im Fröbelkindergarten und dem August-Köhler-Kinderhaus starten soll. In beiden Häusern, werden jeweils 19,5 Wochenstunden zusätzlich zur Personalgrundausstattung für Sprachförderung über das Bundesprogramm zur Verfügung gestellt.

Weitere Schwerpunkte der Arbeit der Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Gotha und der freien Träger sind die Sicherung und Weiterentwicklung der integrativen Betreuung von Kindern. Als Träger hat die Stadt Gotha im Jahr 2015 begonnen, interessierte Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen einer nebenberuflichen Ausbildung zum Heilpädagogen zu qualifizieren. Diese Ausbildung soll in 2016 mit weiteren Interessierten ihre Fortsetzung finden.

 

Vorgestellt wurde die vorliegende Fortschreibung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens den Leiterinnen und Leitern der 9 städtischen Kitas, den Trägern der 8 Kitas in freier Trägerschaft sowie im Rahmen einer Elternbeteiligung dem Stadtelternbeirat aller 17 Kitas in Gotha.

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

ich bitte um Ihre Zustimmung zur 21. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungskonzeption.