Regelbedarfe erhöhen sich ab Januar!

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Zum 01. Januar 2014 werden die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) neu festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der §§ 20 bzw. 23 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit der „Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe nach § 20 Abs.5 SGB II für die Zeit ab 01. Januar 2014.

Wird ein regelbedarfsabhängiger Mehrbedarf zum Bespiel bei Schwangerschaft, Alleinerziehung minderjähriger Kinder oder bei bestimmten Erkrankungen gewährt, wird dieser ebenfalls angepasst.

neue Regelbedarfe ab Januar 2014

Regelbedarfsstufe    1    391,00 €

Regelbedarfsstufe    2    353,00 €

Regelbedarfsstufe    3    313,00 €

Regelbedarfsstufe    4    296,00 €

Regelbedarfsstufe    5    261,00 €

Regelbedarfsstufe    6    229,00 €

Die Anpassung erfolgt ab Januar 2014 automatisch. Die entsprechenden Bescheide werden auf dem Postweg zugestellt.
Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld müssen nichts weiter veranlassen!

H&H Makler