Saison-Kurzarbeitergeld rechtzeitig abrechnen!

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Im Winter nutzen Baubetriebe die Möglichkeit des Saison-Kurzarbeitergeldes, um ihre Beschäftigten während witterungsbedingter Ausfälle weiter im Unternehmen zu beschäftigen. Sie sicherten sich damit die Fachkräfte für die kommenden Aufträge ohne Personal abzubauen.

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist für die Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerkes, für Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und des Gerüstbaugewerbes nahezu kostenneutral. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt auf Antrag und wird durch die Experten der Agentur für Arbeit Gotha veranlasst.

„Für die Abrechnung der Leistungen haben die Firmen bis zu drei Monate Zeit. Die Unternehmen müssen ihre Anträge für jeden Lohnabrechnungs-zeitraum innerhalb dieser Frist stellen. Verspätet eingereichte Leistungsanträge werden abgelehnt, da es sich bei dieser Frist um gesetzliche Ausschlussfristen handelt“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Ina Benad rät daher allen Betriebe die Leistungen (Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands- und Zuschusswintergeld sowie Erstattung der SV-Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) für die Schlechtwetterzeit 2011/2012 rechtzeitig beantragen.

Für die Einhaltung der Ausschlussfrist sind folgende Termine zu beachten:
Leistungsantrag für: Dezember 2011:     spätester Abgabetermin:         02. April 2012
Leistungsantrag für: Januar 2012      :    spätester Abgabetermin:       30. April 2012
Leistungsantrag für: Februar 2012    :    spätester Abgabetermin:        31. Mai 2012
Leistungsantrag für: März 2012         :    spätester Abgabetermin:        02. Juli 2012

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de >>Unternehmen. Die Mitarbeiter im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Gotha stehen den Unternehmen persönlich oder telefonisch bei Fragen zur Verfügung. (Tel. 01801 66 44 66*).

* Festnetzpreis: 3,9 ct/min, Mobilfunkpreis: höchstens 42 ct/min.