Mit der Schaffung von Rasengrabstätten hat die Stadt Gotha dem Wunsch vieler Bürger nach pflegearmen Grabstätten entsprochen. Diese bieten im Gegensatz zur anonymen Urnengemeinschaftsanlage einen direkten Ort des Abschieds mit der Möglichkeit der Verewigung von Namen und Daten des Verstorbenen.
Um die Pflege der Rasengrabstätten zu ermöglichen, gibt es jedoch im Unterschied zum Urnenreihengrab Einschränkungen. Nach § 19 Friedhofssatzung der Stadt Gotha, ist das Ablegen von Blumen und Gebinden auf Rasengrabstätten erlaubt. Rasengrabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Ein individuelles Bepflanzen der Rasengrabstätten ist nicht statthaft, das gilt auch für das Aufstellen bepflanzter Schalen.
Der erste Pflegegang der Rasengrabstätten im Teil I, Feld 5 und im Teil III, Feld 5, beginnt am Mittwoch, den 21.03.2012. Die folgenden Pflegegänge erfolgen wie gewohnt an jedem Mittwoch der geraden Woche bis zum Buß- und Bettag.
Die Nutzungsberechtigten der Rasengrabstätten werden gebeten, bis zum 20.03.2012 Blumen, Gebinde und Ähnliches von den Rasengrabstätten zu entfernen, um die Pflege zu ermöglichen. Der am Folgetag noch verbliebene Grabschmuck muss im Zuge des Pflegeganges entsorgt werden, da ein Sortieren von Grabschmuck durch die Friedhofsgärtner nicht erfolgen kann.
Die Friedhofsverwaltung empfiehlt deshalb, sich bei der Verwendung von Grabschmuck auf die Ablage von Schnittblumen in geringem Umfang zu beschränken.






















