Sportvereine des Landkreises Gotha aufgepasst!

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Sportvereine aufgepasst: Für das Schuljahr 2013/2014 müssen die Anträge zur Nutzung von Schulsporthallen und anderen Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises bis 31. Mai gestellt werden. Darauf macht das Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur aufmerksam.

Die Sportstätten können mit den auf der Homepage des Landkreises Gotha unter www.kreis-gth.de/index.php?id=46 veröffentlichten Formularen beantragt werden. Alternativ funktioniert auch eine formlose Meldung unter Angabe des Namens des beantragenden Vereins, des Namens, der Anschrift und Telefonnummer des oder der Vereinsvorsitzenden, die beantragte Sportstätte mit gewünschtem Nutzungstag und Trainingszeit sowie dem Name und der Telefonnummer der verantwortlichen ÜbungsleiterInnen.

Anträge zur Nutzung von Sportstätten im Rahmen für Turniere, Wettkämpfe und Lehrgänge sind separat und unmittelbar nach Festlegung der Partien durch die Fachverbände zu beantragen. Das Antragsformular dafür ist ebenfalls unter dieser Internetadresse zu finden.

Die Anträge nimmt entgegen das

Landratsamt Gotha
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.