Steffen Fuchs (B90/Die Grünen) fordert mehr Anstrengungen der schwarz-gelben Bundesregierung

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Am morgigen 1. August 2013 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder (U3) in Kraft. Hierzu erklärt Steffen Fuchs, Bundestagsdirektkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Wahlkreis 192 (Gotha / Ilm-Kreis):

„Der 1. August und das In-Kraft-Treten des Rechtsanspruchs sind nicht das Ende des Betreuungsausbaus, sondern ein wichtiger Meilenstein. Gerade an Personal fehlt es den meisten Kitas, um einen qualitativen Betreuungsschlüssel für eine fördernde frühkindliche Bildung umsetzen zu können. Doch seit Jahren weigert sich Arbeitsministerin von der Leyen (CDU), dass dritte Weiterbildungsjahr der Erzieher-Umschulung zu finanzieren. Dabei rechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis 2016 bundesweit mit einer Lücke von über 20.000 Erzieherinnen und Erziehern. Nicht nur die auch in den Landkreisen Gotha und Ilm-Kreis sehr unterschiedliche Verfügbarkeit der Kita-Plätze ist deshalb entscheidend. Es muss darum gehen, die Qualität in den Einrichtungen weiter zu verbessern. Durch bundeseinheitliche Qualitätsstandards, die insbesondere die Fachkraft-Kind-Relation festschreiben, kann sichergestellt werden, dass ortsunabhängig gute Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung hergestellt werden. Die gesetzliche Verankerung solcher Standards und die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung müssen in der kommenden Legislaturperiode umgehend in Angriff genommen werden“, fordert Steffen Fuchs.

„Doch statt einen qualitativen Kita-Ausbau zu unterstützen, hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung an der Einführung des umstrittenen und für den Bund milliardenschweren Betreuungsgeldes abgearbeitet. Die Wahlfreiheit für Eltern wird damit jedenfalls nicht erhöht, dass zeigen auch die aktuellen Zahlen aus Thüringen. Bis jetzt liegt demnach kein einziger Antrag aus Thüringen vor. Das Betreuungsgeld entwickelt sich zum Ladenhüter. Die jährlich über 1,2 Milliarden Euro für eine Leistung, die an den Bedürfnissen der Familien vorbeigeht, sollte deshalb besser in den qualitativen Ausbau von Betreuungsangeboten fließen. Immerhin: Den Thüringer Landeshaushalt könnte das Betreuungsgeld um 30 Millionen pro Jahr entlasten, denn die Parallelleistung in Form des Thüringer Landeserziehungsgeldes kann nun endlich abgeschafft werden“, so Fuchs abschließend.

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