Stellungnahme vom Landratsamt zur Absage von „Antirassistischen-antifaschistischen Ratschlag“ an Gothaer Schule

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Der Landkreis Gotha wahrt seine Neutralität und die Pflicht zur Gleichbehandlung, indem er seine Schulgebäude generell nicht zur Durchführung politisch motivierter Veranstaltungen zur Verfügung stellt.

Mit dieser Begründung wurde unlängst das Ersuchen zurückgewiesen, kostenfrei einen so genannten „antifaschistischen und antirassistischen Ratschlag“ in der Kooperativen Gesamtschule Herzog Ernst in Gotha stattfinden zu lassen. „Unsere Schulen sind keine Orte politischer Auseinandersetzungen, weder für etablierte Parteien noch für Aktionsbündnisse jeglicher Ausrichtung“, untermauert Landrat Konrad Gießmann die Absage.

Vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung übt der Landkreis als Schulträger das Hausrecht aus und entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten für schulfremde Zwecke. Da bereits das Thüringer Schulgesetz die klare Vorgabe macht und Werbung für politische Gruppierungen in Schulen untersagt (ThSchG § 56 Nr. 3) sowie darüber hinaus im Falle einer Vergabe der Räume an Veranstalter auch ein einklagbarer Anspruch auf Gleichbehandlung entstünde, stehen die kreiseigenen Schulen diesem Zweck nicht offen.

Dies wird ohne Ansehen der inhaltlichen Ausrichtung praktiziert und stellt somit auch keine Wertung dar. „Wer nicht in die Verlegenheit kommen will, nationale Kameradschaftsabende in eigenen Räumen zulassen zu müssen, weil sich die Bundespolitiker nicht auf ein NPD-Verbotsverfahren einigen können, kann andererseits auch nicht Schulen für antifaschistische Ratschläge freigeben. Als Behörde sind wir zur Gleichbehandlung gezwungen, und die setzen wir zum Wohl unserer Schulen um. Deshalb stärken wir mit dieser Entscheidung auch die gleichlautende Antwort der Schulleiterin, an die die Anfrage ebenfalls herangetragen wurde“, sagt Konrad Gießmann.