Stellungnahme von Albrecht Loth

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Auf der Sitzung des Gothaer Stadtrats vom 14. März ging Oberbürgermeister Knut Kreuch in seinem Informationsbericht auch auf die umfangreichen Baumfällungen auf dem Grundstück Bürgeraue 6 ein, die die Gothaer Kreisverbände von Naturschutzbund und Bündnis 90/Die Grünen sowie zahlreiche Anwohner scharf kritisiert haben. Nach seinen Worten seien diese nicht zu beanstanden, da es sich bei dem betroffenen Baumbestand laut Integriertem Stadtentwicklungskonzept 2030+ (ISEK) um keinen Bestandteil der dort definierten Grünachsen handele, auf besagtem Grundstück bis 1998 bereits einmal ein Haus gestanden hat und eine Wiederbebauung dieser „Brachfläche“ aus städtischer Sicht wünschenswert sei.

 

Albrecht Loth, Pressesprecher der Gothaer Kreisverbände von Naturschutzbund und Bündnis 90/Die Grünen erklärt: „Hierzu sind einige Klarstellungen nötig. Dass besagtes Grundstück mit einer im Jahr 1869 errichteten Stadtvilla bebaut war, wurde nie bestritten. Es ist ebenfalls völlig legitim, dass vonseiten der Stadt eine Neubebauung dieser „Brachfläche“ angestrebt wurde. Und selbstverständlich kann man auch unterschiedlicher Meinung sein, ob der einstmals umfangreiche Baumbestand in der Bürgeraue nun als Grünachse, grüner Trittstein, kleinere zentral gelegene Grünfläche etc. zu definieren ist oder nicht. Völlig unstrittig ist jedoch, dass es sich bei diesem Bereich der Bürgeraue, ungeachtet der vorhandenen Bebauung, um eine innerstädtische Grünfläche mit einem sehr hohen ökologischen Wert handelt, in die sich die ursprünglich dort stehende Villa, im Gegensatz zu den jetzt geplanten Wohnhäusern, harmonisch eingefügt hat, wie es auch für die übrigen Stadtvillen in diesem Bereich charakteristisch ist. Es hätte daher absolute Priorität haben müssen, dieses wertvolle, stadtbildprägende, auch lokalgeschichtlich sehr bedeutende Stadtgrün weitgehend zu erhalten und in einem derart sensiblen Bereich eine Neubebauung den historischen Ausmaßen anzupassen. Leider müssen wir konstatieren, dass, entgegen der Aussagen von ISEK und Lokaler Agenda, die Interessen eines Investors – in diesem Fall der Immobilienfirma – im Zweifelsfall einen höheren Stellenwert besitzen als der Erhalt des Gothaer Stadtgrüns. Es muss daher an dieser Stelle noch einmal in aller Deutlichkeit festgestellt werden: Diese Schneise der Verwüstung in der Gothaer Innenstadt ist durch nichts, aber auch gar nichts, zu rechtfertigen.“