Straßenbahnfahrer tätlich angegriffen

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Ein Mann griff Montagabend gegen 18:45 Uhr in Jena einen
Straßenbahnfahrer tätlich an. Der Fahrer hatte seine Bahn an der
Endhaltestelle in Lobeda/Ost abgestellt und stand selbst außerhalb der
Bahn. Der Täter, ein 25-jähriger Jenenser, schlug den 39 jährigen Fahrer
unvermittelt und ohne vorherige Kommunikation zweimal mit der Faust ins
Gesicht und verletzte ihn dadurch. Die gerufenen Beamten stellten beim
Beschuldigten einen Atemalkoholwert von knapp 1,9 Promille fest. Da der
Täter aggressiv war, wurde er in Unterbindungsgewahrsam genommen.
Auf der Fahrt zur Dienststelle beleidigte er zudem die Beamten.
Der Beschuldigte gab an, von anderen Personen zu der Tat gedrängt
worden zu sein. Diese Behauptung konnten die Zeugen bisher nicht
bestätigen.

Betrüger mit fremder ec-Karte

In einem Elektronikgeschäft in der Jenaer Keßlerstraße versuchten am
Freitag (30.01.2015) zwei Männer eine Gutscheinkarte im Wert von 800,-
Euro zu kaufen. Bezahlen wollten sie diese mit einer ec-Karte. Die
Verkäuferin hatte den Verdacht, die ec-Karte gehöre nicht den beiden.
Deshalb verlangte sie einen Ausweis. Der angebliche Inhaber der ec-Karte
hatte nach eigener Aussage jedoch keinen dabei. Die beiden Männer
verließen darauf das Geschäft. Sie nahmen die ec-Karte, nicht jedoch die
Gutscheinkarte mit. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Betrugs
aufgenommen. Beide Männer wurden auf etwa 25 Jahre geschätzt, sollen etwa 1,90m groß
und schlank sein. Sie waren mit blauen Jeans, schwarzen Jacken und
weißen Turnschuhen bekleidet.

Ohne Führerschein und mit entstempelten Kennzeichen gestoppt

In 07751 Jena, An der Kiesgrube hielten gestern Abend (01.02.2015) gegen
19:00 Uhr Beamte einen 34 jähriger Autofahrer an. Bei der folgenden
Verkehrskontrolle stellten sie fest, dass er die erforderliche Fahrerlaubnis
nicht besitzt. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichentafeln waren
entstempelt und gehörten zudem an ein anderes Fahrzeug. Somit muss sich
der Fahrzeugführer wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung
verantworten. Hinzu kam noch der Fund eines Einhandmessers im
angehaltenen Auto. Das heißt, er wird zusätzlich wegen einer
Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetzt zur Rechenschaft gezogen.

H&H Makler