Thüringen abgehängt – Die traurige Realität beim Breitbandausbau

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„Während man sich bei der Thüringer Landesregierung bezüglich des Breitbandausbaus im Plan sieht, steht es in der Realität ganz anders. Noch immer sind große Teile Thüringens vom schnellen Internet abgeschnitten.“ Das ist das Fazit einer Pressmitteilung der Piraten-Partei Thüringens. In dieser Mitteilung heißt es weiter:

„Die  aktuellen Pressemitteilungen der Landesregierung und Ministerien zum Thema Breitbandausbau in Thüringen lesen sich gut: „Wir sind im Plan“  liest man da, oder es werden zukünftig mehr Fördergelder versprochen. Die  Realität in den Thüringer Kommunen sieht leider anders aus. Nach wie vor haben die Bürger in 20 Prozent der Thüringer Kommunen keinen Breitbandanschluss. Das ist ein Armutszeugnis für ein Bundesland, das sich laut der eigenen Imagekampagne als Hochtechnologie-Standort begreift. Dieses derzeitige Resultat dokumentiert außerdem das gesamte Versagen der zuständigen Ministerien, wenn es um den Breitbandausbau geht.

Auch das angestrebte Ziel, diese Lücken bis 2015 zu schließen, zeigt, wie  rückständig hier gedacht wird. Während es auf Bundesebene das erklärte Ziel ist, bis Ende 2014 mindestens 75 Prozent der Bürger mit Bandbreiten von 50 Mbit/s oder schneller verfügbar zu machen, gibt man sich in Thüringen im gleichen Zeitraum mit Bandbreiten von 2 Mbit/s zufrieden. Auf diese Weise schreckt der Freistaat nicht nur mögliche Investoren ab, sondern enttäuscht auch Bürger, Unternehmer und Industrie.

Die zukünftigen Fördermöglichkeiten dürften daran wenig ändern. Das EFRE  Förderprogramm der EU, über das die Mittel zukünftig bereit gestellt werden, sieht auch eine Förderung von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern vor. Vororte und eingemeindete Stadtteile werden damit in Zukunft eine weitere Fördermöglichkeit bekommen, aber darüber hinaus muss die Gemeinde für die Maßnahmen einen Eigenanteil von bis zu 25 Prozent zur Verfügung stellen, damit die Förderung überhaupt genehmigt wird.  Da die Haushalte durch die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches ohnehin auf das Äußerste belastet werden, dürften nur die wenigsten Kommunen  in der Lage sein, dies zu stemmen.

„In der Debatte sollte man jedoch nicht vergessen, dass nach Art 87f Grundgesetz der Bund den Auftrag hat, für ausreichende Kommunikationsinfrastruktur Sorge zu tragen. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat jüngst die Möglichkeit geboten,     
jedem Bürger Breitbandinternet als Universaldienstleistung zu garantieren, eine Ausbauverpflichtung der Unternehmen wäre die Folge gewesen“ fasst Alexander Zeuner, Pirat aus dem besonders betroffenen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die Situation kritisch zusammen.

Trotz des Einsatzes der thüringischen Landesregierung im Bundesrat für einen solchen Universaldienst, konnte ohne die notwendigen Stimmen der von SPD und Grünen geführten Länder bisher kein Erfolg erzielt werden. Eine gesetzlich abgesicherte Grundversorgung mit Breitbandinternetanschlüssen bleibt weiter ein Traum vieler Bürger in unserem Land.“