Trojaner durch Download

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Am vergangenen Sonntag wurde einer 18-jährigen Jenaerin das Laden eines Films über die Web-Seite „kinox.to“ zum Verhängnis.

Nachdem sie die geladene Datei öffnen wollte, erschien ein Popup-Fenster mit einer Mitteilung, dass der Computer wegen verschiedener Urheberrechtsverstöße blockiert wurde. Angeblich wurde die Blockierung von der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen und der Computer sollte erst nach Zahlung von 100 EUR in Form von Ukash-Gutscheinen entsperrt werden.

Der Text ist in grammatikalisch schlechtem Deutsch verfasst und wurde vermutlich durch ein Übersetzungsprogramm erstellt.

Die bildschirmfüllende Warnung lässt sich nicht schließen und erscheint auch bei jedem Neustart. Doch selbst die Übermittlung des Ukash-Codes im vorgesehenen Formularfeld und damit die Zahlung von 100 EUR an die Betrüger löst dieses Problem nicht. Meist kann der „Trojaner“ erst durch einen Fachmann wirksam beseitigt werden.

Doch dies ist kein Einzelfall. Der Kriminalpolizei Jena liegen derzeit schon mehr als 100 Anzeigen mit ähnlichen Begehungsweisen vor. Vor allem Verlinkungen zu Seiten mit pornografischen Inhalten oder urheberrechtlich problematischen Angeboten sind von dieser Art des Computerbetruges betroffen.

Eine weitere, ähnlich verbreitete Vorgehensweise sind sogenannte Zip-Anhänge an E-Mails. Es wird dabei eine Lieferung angeblich bestellter Ware bzw. eine Rechnung angekündigt, die in diesem Anhang zu finden sein soll. Neugierig geworden, öffnen die Betroffenen häufig diese Anhänge und installieren damit die dort versteckte Schadsoftware. Da die Betrüger meist aus dem Ausland operieren, ist eine wirksame Verfolgung dieser Taten oft nicht möglich.

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann die betreffende Schadsoftware durch aktuell gehaltene Kaufversionen von Antivirenprogrammen erkannt und damit ein versehentliches Öffnen der betreffenden Web-Seiten und Zip-Dateien verhindert werden.