Unfall unter Alkoholeinfluss

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Das ein rückwärts Ausparken mit einem Atemalkoholwert von 2,41 Promille sehr schwierig ist, musste am 29.10.2013 gegen 13:35 Uhr ein 52-jähriger in der Werner-Seelenbinder-Straße feststellen.

Es gelang ihm nicht, einen Pkw Citroen aus seiner Parklücke herauszufahren ohne einen Pkw VW, der geparkt war, anzufahren und dadurch einen Schaden von ca. 500 Euro zu verursachen. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten zudem noch fest, dass die Plakette für die Hauptuntersuchung sowie der dazugehörige Stempel in den Fahrzeugpapieren gefälscht waren.

Beim 52-jährigen wurde eine Blutentnahme veranlasst und der Führerschein sichergestellt. Es wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Urkundenfälschung ermittelt.

H&H Makler