Verbrennzeit beginnt Anfang Oktober

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Der Zeitraum fürs Verbrennen von trockenem und unbelasteten Baum- oder
Strauchschnitt steht fest: Vom 5. Oktober bis einschließlich 19. Dezember
2015 dürfen die Gartenfeuerchen auf privat genutzten Grundstücken lodern.
Auf die entsprechende Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt vom 24.
September veröffentlicht wird, macht das Umweltamt aufmerksam. Mit Ausnahme
der Sonn- und Feiertage kann täglich ein Zeitkorridor zwischen 10 und 18
Uhr hierfür genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Stadt
oder Gemeinde ihr Einverständnis erteilt hat.
Wie in den vorangegangenen Jahren wurden die Kommunen vorab befragt, ob sie
von der Genehmigung zur Verbrennung ausgenommen werden wollen. Danach
bleiben Gartenfeuerchen auf eigenen Wunsch auch weiterhin verboten in den
gesamten Gemarkungen der Stadt Gotha inkl. der Ortsteile, der Stadt
Waltershausen, der Stadt Friedrichroda mit Ausnahme des Ortsteils
Ernstroda, der Stadt Ohrdruf, der Stadt Tambach-Dietharz, der Gemeinde
Tabarz, der Gemeinde Günthersleben-Wechmar, dem Ortsteil Neudietendorf der
Landgemeinde Nesse-Apfelstädt und der Gemeinde Georgenthal.
Erhalten geblieben sind hingegen die Bestimmungen, dass außer dem trockenen
Baum- und Strauchschnitt keine weiteren Stoffe oder Abfälle verbrannt
werden dürfen. Mindestabstände wie 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 15
Meter zu Gebäudeöffnungen oder 100 Meter zu Waldflächen sind ebenfalls
einzuhalten. Auch dürfen die Feuer nicht unbeaufsichtigt bleiben, und die
Glut muss anschließend ordentlich gelöscht werden. Missachtungen dieser
Vorgaben werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt. Wer nicht
verbrennen darf oder will, kann den Baum- und Strauchschnitt in den
Wertstoffhöfen in Gotha (Kindleber Str. 188), Waltershausen
(Heinrich-Schwerdt-Str. 16), Ohrdruf (Suhler Straße), Gräfentonna
(Niedergrabenstr. 9a) oder Kornhochheim (Hauptstraße) und Wipperoda
(Deponiegelände, An der Hardt) abgeben.