Vor 20 Jahren wurde Entmündigung abgeschafft

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Am 1.Januar 1992 trat das Betreuungsgesetz in Kraft, das das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbständig zu besorgen, kann er einen gerichtlich bestellten Betreuer erhalten, der dann als gesetzlicher Vertreter in bestimmten Aufgabenbereichen Verantwortung trägt und ihm hilft, seine Angelegenheiten sinnvoll zu regeln, z.B. im Bereich der Vermögenssorge, der Behörden- und Versicherungsangelegenheiten, der Gesundheitssorge oder der Aufenthaltsbestimmung. Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn andere Hilfen nicht ausreichen wie z.B. Hilfen eines Bevollmächtigten, einer Behörde oder eines Sozialvereins. Die Vormundschaft wurde vor 20 Jahren abgeschafft.

Die Betreuungsbehörde Jena existiert seit 20 Jahren mit 3 Mitarbeitern im Fachdienst Soziales und hat viele Entwicklungen erlebt; die Verteilung der Betreuungsfälle innerhalb der Betreuerarten änderte sich, zwei Betreuungsvereine gründeten sich, und es gibt jetzt die Berufsgruppe der Berufsbetreuer. Ganz eng arbeitet die Betreuungsbehörde mit dem Betreuungsgericht zusammen und erhält von diesem Ermittlungsaufträge. Die Zahl der neu bestellten Betreuungen erhöhte sich von Jahr zu Jahr, obwohl die erteilten Vorsorgevollmachten diesem Trend eigentlich entgegen wirken müssten.

Was es bei Betreuerentscheidungen zu beachten gibt, warum man eine Vorsorgevollmacht erteilen sollte, was das Patientenverfügungsgesetz regelt, welche Verfahrensschritte notwendig sind, bis ein Betreuer bestellt wird und unter welchen Umständen keine Betreuerbestellung möglich ist, kann man zur Informationsveranstaltung am 25. Januar 2012 ab 13 Uhr im Justizzentrum Jena erfahren.

Neben den Chancen werden auch die Grenzen des neuen Rechts von Prof. Adler von der Fachhochschule Jena genau beleuchtet.

Es werden auch ehrenamtlich engagierte Bürger, die die Betreuung eines zuvor fremden Menschen übernommen haben, gewürdigt und der neue Jenaer Betreuungsverein stellt sich und seine Aufgaben vor. Abschließend kann diskutiert werden. Alle interessierten Bürger sind herzlich zur Veranstaltung eingeladen.