Was Jenaer Politiker vom Acta-Abkommen halten

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Das umstrittene Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA  ist in den vergangenen Wochen landesweit von den Medien immer wieder thematisiert worden. Zwar ist ACTA kein kommunal beeinflussbares Thema, wie Thomas Nitzsche, Kreisvorsitzender der FDP Jena, zu Recht bemerkt. Dass es aber durchaus von großer Bedeutung für viele Bürgerinnen und Bürger ist, zeigen nicht zuletzt die erneuten Demonstrationen gegen das geplante Abkommen in etwa 50 Städten in ganz Deutschland am vergangen Samstag – unter anderem auch in Erfurt und Gera. Grund genug für Oscar am Freitag, sich dieses Themas anzunehmen.

Beim Verfolgen der medialen Berichterstattung zu ACTA entsteht leicht der Eindruck, dass es bei dem Handelsabkommen nur um den Schutz des Urheberrechts im Internet geht. Allerdings ist das so nicht richtig. „Es geht gleichermaßen auch um die effektive Verhinderung von Produkt- und Markenpiraterie“, erklärt Theodor Enders, Professor an der FH Jena für Wirtschaftsrecht. Nicht nur die Verhinderung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik im Internet ist damit gemeint, sondern beispielsweise auch die von illegal hergestellten und gepanschten Medikamenten. Eine sehr weit gefasste Zielstellung also. Mit ACTA sollen im Prinzip internationale Standards zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte geschaffen werden, um effektiver gegen Produkt- und Markenpiraterie vorgehen zu können. Zu den Staaten, die das völkerrechtliche Abkommen bisher unterschrieben haben, zählen die USA, Kanada, Japan, Süd-Korea, Mexico, Marokko, Australien, Singapur und die Schweiz. Auch die Unterzeichnung durch die EU war geplant, wurde nach europaweiten Protesten aber vorerst ausgesetzt, da die EU-Kommission nun erst vom Europäischen Gerichtshof prüfen lässt, ob das Abkommen mit den Gesetzten der EU überhaupt vereinbar ist.
Denn genau das bezweifeln Gegner und Kritiker des Abkommens. Insbesondere, was die Durchsetzung der ACTA-Bestimmungen im „digitalen Umfeld“ betrifft, befürchten viele in Deutschland, dass es zur Verletzung verschiedener Grundrechte kommen könnte. So zum Beispiel Ralph Lenkert (MdB, DIE LINKE): „ACTA drängt Internet-Provider zur Überwachung ihrer Netzwerke und zur Offenlegung persönlicher Daten von angeblichen Rechteverletzern. Das bedeutet letztlich ein Durchleuchten aller übertragenen Inhalte und bildet damit einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“ Auch das Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenpartei lehnen ACTA aus denselben Gründen strikt ab und fordern ihre Mitglieder zur Teilnahme an den Demonstrationen auf. Aber auch CDU, SPD und FDP sind sich dahingehend einig, dass ACTA keinesfalls zur Verletzung von Grundrechten führen darf. „Um Grundrechtseingriffe zu verhindern, darf es keine Internetsperren geben, die als Mittel zur Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverstößen dienen sollen“, sagt dazu Benjamin Koppe, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Jenaer Stadtrat. Und Thomas Nitzsche (FDP) erklärt, dass auch für seine Partei keine Sperrung von Internetzugängen oder Netzsperren anderer Art und keine Überwachung der Nutzer durch ihre Internetzugangsprovider in Frage kommen.
Dorothea Marx (MdL, SPD) teilt ebenfalls die Kritik am Abkommen, da es teilweise schwer mit den Datenschutzgesetzen in Deutschland zu vereinbaren sei. Die SPD-Politikerin weist aber darauf hin: „Eine Regelung muss trotzdem her! Denn auch im Internet kann nicht totale Freiheit herrschen, in dem Sinne, dass alles, was im Netz steht, automatisch kostenlos ist.“ Und genau das ist wohl der große Knackpunkt bei der Diskussion um ACTA. Auf der einen Seite ist klar, dass es nicht zu einer Überwachung der Internetnutzer und damit zu Grundgesetzverstößen kommen darf. „Auf der anderen Seite“, so Enders, „gibt es allerdings auch Grundrechte, die für die Film- und Musikindustrie streiten. Namentlich das Eigentumsgrundrecht.“ Zwischen diesen beiden Polen eine adäquate Regelung zu etablieren, ist also die große Aufgabe, der es sich in Zukunft zu stellen gilt.
Und es wird höchste Zeit dafür: „Die von ACTA ausgelöste Diskussion über die zeitgemäße Regelung gerade von Schutzrechten in der ‚digitalen Welt‘, ist eigentlich längst überfällig“, so Theodor Enders.  CDU-Politiker Koppe sieht das ähnlich und bezweifelt gleichzeitig den Nutzen von ACTA für das Urheberrecht im Netz: „Grundsätzlich wird das Abkommen, ob es nun ratifiziert wird oder nicht, die viel diskutierten Probleme des Urheberrechts im digitalen Umfeld wohl kaum lösen. Vielmehr sollte das Urheberrecht selbst für das digitale Zeitalter reformiert und vereinfacht werden. Man muss künftig einfach wissen, mit welchen Rechten und Pflichten man sich im Internet bewegt, wann Grenzen überschritten werden und wann das geistige Eigentum des anderen verletzt wird.“
„Wir sollten die ACTA-Diskussion zum Anlass nehmen, das Verhältnis der Rechteverwerter zu den Nutzern neu auszuloten“, bestätigt Enders. Er gibt aber auch zu bedenken, dass diese Problematik und die Schaffung einer nachhaltigen Lösung nicht einfach durch Verordnungen und Gesetzte zu bewerkstelligen sind: „Gesetze können nicht mehr ‚angeordnet‘ werden. Sie bedürfen der Akzeptanz einer breiten Mehrheit.“
Solange ein Großteil der Internetnutzer also keinerlei Unrechtsbewusstsein dafür hat, wenn er sich Musik und Filme illegal im Netz herunterlädt, werden wohl vermutlich auch kaum Abkommen wie ACTA nachhaltig für eine faire Lösung sorgen können. Falk Böttger

Das umstrittene Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA  ist in den vergangenen Wochen landesweit von den Medien immer wieder thematisiert worden. Zwar ist ACTA kein kommunal beeinflussbares Thema, wie Thomas Nitzsche, Kreisvorsitzender der FDP Jena, zu Recht bemerkt. Dass es aber durchaus von großer Bedeutung für viele Bürgerinnen und Bürger ist, zeigen nicht zuletzt die erneuten Demonstrationen gegen das geplante Abkommen in etwa 50 Städten in ganz Deutschland am vergangen Samstag – unter anderem auch in Erfurt und Gera. Grund genug für Oscar am Freitag, sich dieses Themas anzunehmen.
Beim Verfolgen der medialen Berichterstattung zu ACTA entsteht leicht der Eindruck, dass es bei dem Handelsabkommen nur um den Schutz des Urheberrechts im Internet geht. Allerdings ist das so nicht richtig. „Es geht gleichermaßen auch um die effektive Verhinderung von Produkt- und Markenpiraterie“, erklärt Theodor Enders, Professor an der FH Jena für Wirtschaftsrecht. Nicht nur die Verhinderung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik im Internet ist damit gemeint, sondern beispielsweise auch die von illegal hergestellten und gepanschten Medikamenten. Eine sehr weit gefasste Zielstellung also. Mit ACTA sollen im Prinzip internationale Standards zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte geschaffen werden, um effektiver gegen Produkt- und Markenpiraterie vorgehen zu können. Zu den Staaten, die das völkerrechtliche Abkommen bisher unterschrieben haben, zählen die USA, Kanada, Japan, Süd-Korea, Mexico, Marokko, Australien, Singapur und die Schweiz. Auch die Unterzeichnung durch die EU war geplant, wurde nach europaweiten Protesten aber vorerst ausgesetzt, da die EU-Kommission nun erst vom Europäischen Gerichtshof prüfen lässt, ob das Abkommen mit den Gesetzten der EU überhaupt vereinbar ist. Denn genau das bezweifeln Gegner und Kritiker des Abkommens. Insbesondere, was die Durchsetzung der ACTA-Bestimmungen im „digitalen Umfeld“ betrifft, befürchten viele in Deutschland, dass es zur Verletzung verschiedener Grundrechte kommen könnte. So zum Beispiel Ralph Lenkert (MdB, DIE LINKE): „ACTA drängt Internet-Provider zur Überwachung ihrer Netzwerke und zur Offenlegung persönlicher Daten von angeblichen Rechteverletzern. Das bedeutet letztlich ein Durchleuchten aller übertragenen Inhalte und bildet damit einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“ Auch das Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenpartei lehnen ACTA aus denselben Gründen strikt ab und fordern ihre Mitglieder zur Teilnahme an den Demonstrationen auf. Aber auch CDU, SPD und FDP sind sich dahingehend einig, dass ACTA keinesfalls zur Verletzung von Grundrechten führen darf. „Um Grundrechtseingriffe zu verhindern, darf es keine Internetsperren geben, die als Mittel zur Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverstößen dienen sollen“, sagt dazu Benjamin Koppe, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Jenaer Stadtrat. Und Thomas Nitzsche (FDP) erklärt, dass auch für seine Partei keine Sperrung von Internetzugängen oder Netzsperren anderer Art und keine Überwachung der Nutzer durch ihre Internetzugangsprovider in Frage kommen. Dorothea Marx (MdL, SPD) teilt ebenfalls die Kritik am Abkommen, da es teilweise schwer mit den Datenschutzgesetzen in Deutschland zu vereinbaren sei. Die SPD-Politikerin weist aber darauf hin: „Eine Regelung muss trotzdem her! Denn auch im Internet kann nicht totale Freiheit herrschen, in dem Sinne, dass alles, was im Netz steht, automatisch kostenlos ist.“ Und genau das ist wohl der große Knackpunkt bei der Diskussion um ACTA. Auf der einen Seite ist klar, dass es nicht zu einer Überwachung der Internetnutzer und damit zu Grundgesetzverstößen kommen darf. „Auf der anderen Seite“, so Enders, „gibt es allerdings auch Grundrechte, die für die Film- und Musikindustrie streiten. Namentlich das Eigentumsgrundrecht.“ Zwischen diesen beiden Polen eine adäquate Regelung zu etablieren, ist also die große Aufgabe, der es sich in Zukunft zu stellen gilt. Und es wird höchste Zeit dafür: „Die von ACTA ausgelöste Diskussion über die zeitgemäße Regelung gerade von Schutzrechten in der ‚digitalen Welt‘, ist eigentlich längst überfällig“, so Theodor Enders.  CDU-Politiker Koppe sieht das ähnlich und bezweifelt gleichzeitig den Nutzen von ACTA für das Urheberrecht im Netz: „Grundsätzlich wird das Abkommen, ob es nun ratifiziert wird oder nicht, die viel diskutierten Probleme des Urheberrechts im digitalen Umfeld wohl kaum lösen. Vielmehr sollte das Urheberrecht selbst für das digitale Zeitalter reformiert und vereinfacht werden. Man muss künftig einfach wissen, mit welchen Rechten und Pflichten man sich im Internet bewegt, wann Grenzen überschritten werden und wann das geistige Eigentum des anderen verletzt wird.“„Wir sollten die ACTA-Diskussion zum Anlass nehmen, das Verhältnis der Rechteverwerter zu den Nutzern neu auszuloten“, bestätigt Enders. Er gibt aber auch zu bedenken, dass diese Problematik und die Schaffung einer nachhaltigen Lösung nicht einfach durch Verordnungen und Gesetzte zu bewerkstelligen sind: „Gesetze können nicht mehr ‚angeordnet‘ werden. Sie bedürfen der Akzeptanz einer breiten Mehrheit.“ Solange ein Großteil der Internetnutzer also keinerlei Unrechtsbewusstsein dafür hat, wenn er sich Musik und Filme illegal im Netz herunterlädt, werden wohl vermutlich auch kaum Abkommen wie ACTA nachhaltig für eine faire Lösung sorgen können. Falk Böttger