Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion hatte 2011 eine Initiative zur besseren Finanzierung künstlicher Befruchtung auf den Weg gebracht, der in einem Bundesratsbeschluss mündete. Heute wird auch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die notwendigen Mittel für die Unterstützung ungewollt Kinderloser freigeben.
„Zur Zeit werden nur 50 Prozent der Kosten des ersten, zweiten und dritten Versuches von den Krankenkassen übernommen“, so Tillmann. „Mit den jetzt zur Verfügung gestellten Mitteln wollen Bund und Länder noch einmal 25 Prozent der ersten drei Versuche übernehmen. Dadurch sinkt der Eigenanteil für die Betroffenen auf 25 Prozent.“
Ein vierter Versuch soll zukünftig mit jeweils 25 Prozent von Bund und Ländern gefördert werden, so dass hier der Eigenanteil für die Betroffenen von 100 auf 50 Prozent sinkt.
„In den kommenden Wochen müssen Bund und Länder noch entsprechende Verwaltungsvereinbarungen schließen. Da Thüringen bereits seine Unterstützung signalisiert hat, bin ich sehr optimistisch, dass die Gelder bald fließen können“, so Tillmann.
Ziel der Maßnahme ist es, eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu erreichen, das Thema ungewollte Kinderlosigkeit zu enttabuisieren und die Stigmatisierung der betroffenen Paare zu beseitigen. Mit den Mitteln sollen außerdem die psychosoziale Beratung sowie die Aufklärung über Ursachen und Folgen ungewollter Kinderlosigkeit verbessert werden.






















