Wird der Essensgeldzuschuss wieder eingeführt?

0
1057

Die Stadtverwaltung Gotha hat den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Wiedereinführung des Essengeldzuschusses an Grund- und Regelschulen, der am 22.02.2012 bei der Stadtverwaltung Gotha einging, abgewiesen.

Nach der Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass mehrere Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 17 der Thüringer Kommunalordnung nicht erfüllt sind und deshalb der Antrag zurückgewiesen werden musste.

So konnte dem Antrag schon kein eindeutig bestimmbares Begehren nach den Voraussetzungen des § 17 der Thüringer Kommunalordnung, welches auf eine konkrete Fragestellung hinausläuft und für den Bürger eine eindeutige und nachvollziehbare Entscheidung darstellt, entnommen werden. Darüber hinaus wiesen Begründung und Kostendeckungsvorschlag für die Finanzierung des Essengeldzuschusses Mängel auf.

Damit kann das von drei Gothaer Bürgern beantragte Bürgerbegehren nicht stattfinden. Auf eine Einladung zur Anhörung, die zur Beseitigung der festgestellten Mängel hätte dienen können, ist von Seiten der Antragsteller niemand erschienen.