Im Jahr 2024 wurden beim Thüringer Landesverwaltungsamt 36 Anträge auf Anerkennung von Assistenzhunden gestellt. 23 dieser Hunde waren Blindenführhunde und 13 waren andere Assistenzhunde.
Dazu zählen Mobilitätsassistenzhunde für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Signalassistenzhunde für Menschen mit akustischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen, Warn- und Anzeige-Assistenzhunde für Menschen mit Stoffwechselerkrankungen oder neurologisch-bedingten Anfallserkrankungen sowie PSB-Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen wie Angststörungen oder Demenz.
Bei den 36 Assistenzhunden handelt es sich vorwiegend um Labrador Retriever (20), aber auch um Pudel (3), Golden Retriever (2), Labradoodle (2), Collie (2), Flatcoat Retriever (2), Goldendoodle (1), Schäferhund (1), Neufundländer (1), Eurasier (1) und Papillon (1).
Alle gestellten Anträge wurden genehmigt, sodass den 36 Antragstellerinnen und Antragstellern ein Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft ausgestellt werden konnte, der bei Blindenführhunden zusätzlich mit einem tastbaren Merkmal in Blindenschrift versehen ist. Ferner erhielten alle Antragsteller ein Abzeichen zur Befestigung an der Kenndecke oder dem Führgeschirr des Hundes.
Die Anerkennung eines Assistenzhundes ist nötig, damit Menschen mit Behinderung in Begleitung ihres Assistenzhundes öffentliche und private Anlagen und Einrichtungen betreten dürfen. Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Auf Antrag kann die Anerkennung verlängert werden. Die Antragstellung ist auf folgender Seite möglich:
(THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT/Tanja Neubauer)